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EU-Einlagensicherung: Raubzug auf deutsche Spareinlagen

Die EU will den prall gefüllten deutschen Topf zur Sicherung der Spareinlagen verallgemeinschaften. Dieser soll auch für andere europäische Pleite-Banken herhalten. - Droht ein Bankrun in Deutschland, weil die Sparer das nicht mitmachen?

 

Börsen-Zeitung: Was ist, wenn's brennt?

Kommentar zur Einlagensicherung von Detlef Fechtner

In diesen Tagen ist, wenn über Einlagensicherung diskutiert wird, das Argument zu hören, es könne doch wohl nicht sein, dass deutsche Banken für die Probleme spanischer oder zyprischer Kreditinstitute haften sollen. Mit Verlaub: Das müssten sie im Ernstfall bereits heute. Die Abwicklung von Pleitebanken ist längst europäisiert.

 

Pauschale Warnungen vor einer Mithaftung allein taugen daher nicht so recht in der Einlagensicherungsdebatte. Trotzdem hat, wer sich gegen eine Vergemeinschaftung ausspricht, durchaus Argumente auf seiner Seite. Das gewichtigste ist, dass - anders als beim Abwicklungsfonds - direkt das Vertrauen in die Absicherung des eigenen Ersparten berührt ist.

 

Ein Vergleich: In den Vorjahren hatte Griechenland regelmäßig mit verheerenden Waldbränden zu kämpfen. Dass die EU-Partner in dieser Not finanzielle Unterstützung mobilisierten und Gerät ausliehen, war innerhalb der Union nicht strittig. Zank gab es allerdings, als zwischenzeitlich immer mehr Rettungsmannschaften nach Griechenland abgeordnet werden sollten und die heimischen Feuerwehren Alarm schlugen, in den Heimatstaaten entstünden Engpässe. Was ist, wenn's bei uns zu Hause brennt? Diese Frage trug dazu bei, dass die Debatte drehte.

 

Bankrun?

Das nun gestartete EU-Gesetzgebungsverfahren wird eben diese Frage provozieren. Zwar ist nicht zu erwarten, dass Deutschlands Sparer umgehend ihre Hausbanken stürmen und Einlagen abziehen. Trotzdem muss Europa viel mehr als bei bisherigen Maßnahmen der Bankregulierung darauf achten, dass jeder Eindruck vermieden wird, andere bekämen quasi bedingungslos Zugriff auf die für die deutsche Kundschaft reservierten Rücklagen. Denn Sorgen um den wirkungsvollen Schutz der Einlagen könnten eine schleichende Flucht aus Konten auslösen - gerade in Zeiten, in denen die Guthaben auf der Bank ohnehin kaum Zinsen abwerfen.

 

Der vorgelegte Verordnungsentwurf der EU enthält einige vertrauensbildende Schritte - etwa die Vorgabe, dass zunächst nationale Töpfe aufgefüllt sein müssen, bevor es Geld aus dem Euro-Fonds gibt. Andere Elemente einer fairen und deshalb akzeptablen Risikoteilung jedoch müssen erst konkretisiert und beschlossen werden, bevor eine europäische Einlagensicherung in Frage kommt. Das gilt für den wachsweichen Aufgabenkatalog zur Risikominderung ebenso wie für die Neuberechnung individueller Bankbeiträge, die dem Risikoprofil angepasst werden sollen, um Anreize für solides Bankmanagement zu setzen.

 

Anmerkung: Wer statt Geld Gold hat, den muss die Sozialisierung der Einlagensicherung nicht kümmern. Gold braucht bekanntlich keine Einlagensicherung.

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