Immer häufiger wird in der Presse und in Reportagen von der Möglichkeit des Widerrufs bei Krediten ohne Vorfälligkeitsentschädigung berichtet. Gerade bei langen Laufzeitverträgen kann sich ein Blick auf die Rechtsprechung lohnen, da sie dem Kreditnehmer viel Geld, Ärger und Nerven spart.
Als Kreditnehmer sollte man aber auch wissen, dass eine Pauschale zur Vorfälligkeitsentschädigung verboten ist. Dennoch nutzen einige Banken diese Option und bitten den Kreditnehmer pauschal zur Kasse.
Vorfälligkeitsentschädigung verursacht hohe Kosten
Immobilien-Kreditnehmer stehen vor einem finanziellen Fiasko, wenn das Haus oder die Eigentumswohnung vor Beendigung der Verbindlichkeiten mit der Bank verkauft werden müssen. Auch wenn der Verkauf stattfinden kann, fordert die Bank für die vorzeitige Beendigung der Verbindlichkeiten aus den Zahlungen des Kreditnehmers eine Entschädigung. Die Vorfälligkeitsentschädigung errechnet sich aus der Summe der Gelder, die die kreditgebende Bank durch die frühere Auflösung des Vertrags verliert. Primär geht es in diesem Bereich um Zinsen und Zinseszinsen, welche in der Vergangenheit nicht selten pauschalisiert und als Festsumme auf den Kreditnehmer umgelegt wurden. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Klarheit und Transparenz geschaffen, in dem es der Pauschalisierung der Vorfälligkeitsentschädigung widersprach und eine korrekte Aufrechnung der tatsächlichen Kosten als einzige legitime Maßnahme zur Entschädigung für Ausfallzinsen bekundete. Dies gilt auch, wenn das Kleingedruckte im Vertrag eventuelle Pauschalen beinhaltet. Was Kreditnehmer häufig nicht wissen, ist die Tatsache, dass man der Vorfälligkeitsentschädigung durch eine frühere Ablösung der kreditsumme entgehen und einen Widerruf vornehmen kann. Auch dazu gibt es Urteile, die sowohl für kreditgebende Banken verbindlich und für Kreditnehmer vorteilhaft sind.
Fakten aus dem Bankenrecht
Wie auch auf industry-press.com zu lesen ist, können Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung durch die Vereinbarung von Sondertilgungen vermeiden. Nicht alle Banken stimmen einer Sondertilgung zu, wodurch die Prüfung des Vertrags ratsam ist und von einem Fachmann im Bankenrecht vorgenommen werden sollte. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann weiter nur gefordert werden, wenn die vereinbarten Tilgungen nicht in voller Höhe vorgenommen wurden. Der Kreditnehmer muss die Ausfallzinsen, aber nur in gerechtfertigter und plausibel dargestellter Höhe ohne Veranlagung einer Pauschale tragen. Da es sich gerade bei langfristigen Darlehen um hohe Kosten handelt, lohnt sich die Einholung eines Vergleichsangebots. Im Regelfall gehen Banken auf die frühere Ablösung der Kreditsumme ein und erklären sich mit Sondertilgungen zur Vermeidung von Mehrkosten für den Kreditnehmer ein. Vor allem wenn das Recht auf Sonderzahlungen im Kreditvertrag verankert ist, steht die Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung auf dem Prüfstand. Denn diese Vereinbarung gibt dem Darlehensnehmer die Möglichkeit, jederzeit Sonderzahlungen bis zur vereinbarten Höhe zu leisten und die Verbindlichkeit mit der Bank dadurch früher zu beenden.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist legitim, wird sie anhand der vorliegenden Fakten errechnet und nicht als pauschale Summe vom Kreditnehmer gefordert. Bei Kreditübernahmen, die zum Beispiel beim Hausverkauf genutzt werden können, darf die Bank im Falle der positiven Bonität des neuen Kreditnehmers keine Entschädigung vom bisherigen Darlehensnehmer fordern. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung auf ihre Summe, sowie das Recht zur Einforderung prüfen zu lassen. Bei den meisten Kreditnehmern ist eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro oder der Verzicht auf die Zahlung der Entschädigung möglich.