ARD-ZDF-Propagandasteuer: 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen brachte der Beitragsservice 2015 auf den Weg. Vollstreckungsbehörden sind von der Vollstreckungswut der Rundfunkanstalten überlastet und zunehmend unwillig.
Von Norbert Häring
Die Zahl der Mahnungen, die der Beitragsservice verschicken muss, steigt weiter massiv, ebenso wie die nur noch absurd zu nennende Zahl der Zwangsvollstreckungen des Rundfunkbeitrags.
Die örtlichen Vollstreckungsbehörden sind von der Vollstreckungswut der Rundfunkanstalten überlastet und zunehmend unwillig, den Wahnsinn weiter mitzumachen. Der Beitragsservice muss deshalb bereits seine Vollstreckungsersuchen rationieren.
Sage und schreibe 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen brachte der Beitragsservice 2015 auf den Weg. Das ist nochmal eine halbe Million mehr als 2014 und doppelt so viel wie 2013 und in den Jahren zuvor.
Mehr als jeder 30. Beitragspflichtige wurde in nur einem Jahr mit Vollstreckungsmaßnahmen überzogen. Da der Rundfunk keine eigenen Vollstreckungsbeamten hat, ist er auf Amtshilfe angewiesen, etwa der Kommunen.
Was es diese kostet, millionenfach Vollstreckungsbeamte und Gerichte zu beschäftigen, taucht im Geschäftsbericht des Beitragsservice nicht auf. Nur deshalb kann er relativ zum Beitragsaufkommen bescheidene Verwaltungskosten ausweisen. Die Kosten des Rundfunkbeitrags werden so verschleiert und kleingerechnet.
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