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Magdeburg: Attentäter war vorher schon kriminell

Tatverdächtiger von Magdeburg wurde 2013 wegen »Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten« verurteilt/Asylantrag erst 2016

 

Anfangs hieß es, der mutmaßliche Attentäter Taleb A. sei für die Behörden unauffällig gewesen. Das stimmt so nicht ganz: Schon am 4. September 2013 verurteilte ihn das Amtsgericht Rostock nach SPIEGEL-Informationen zu einer Strafe von 90 Tagessätzen. Grund war eine »Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten«.

Die Höhe der Tagessätze – zehn Euro – deutet darauf hin, dass Taleb A. damals noch von Hartz IV gelebt haben könnte. Auffällig auch: Nach Deutschland gekommen war Taleb A. zwar bereits 2006 – er reiste regulär mit seinem Reisepass und einem Visum ein, um hier nach seinem Medizinstudium eine Facharztausbildung zu beginnen. Seinen Asylantrag stellte er aber erst 2016 – möglicherweise, weil er sonst das Land hätte verlassen müssen.

In der Anhörung in der Außenstelle Halberstadt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) trug er nach SPIEGEL-Informationen vor, er sei vom Islam abgefallen und schreibe ein Buch darüber, warum der Islam als Religion keine Grundlage habe. Für das Buch mit dem Titel »Kreative Widerlegung des Islam« hatte Taleb A. im Internet eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, die aber kaum Unterstützer fand. Erschienen ist das Buch nie.

Seine drohende Verfolgung in Saudi-Arabien untermauerte Taleb A. gegenüber dem Bamf nach SPIEGEL-Informationen außerdem mit einem angeblichen Vorfall in der Botschaft von Saudi-Arabien in Berlin. Dort habe er 2013 den Kulturattaché Abdulrahman A. getroffen. Der habe ihm gesagt, wenn Taleb A. nach Saudi-Arabien zurückkehre, werde er sofort hingerichtet. Zuvor will Taleb A. dem Kulturattaché geschrieben haben, er glaube nicht mehr an den Islam.

Taleb A. erhielt auf seinen Antrag das Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz, den höchsten Schutzstatus. Die Verurteilung aus dem Jahr 2013, die unter der Vorstrafengrenze geblieben war, war dabei kein Ausschlussgrund. Offenbar 2019 kam es zu einer Regelüberprüfung des Asyls durch das Bamf  – so wie für alle Asylbescheide der großen Zuwanderungswelle 2015 und 2016. Das Asyl wurde dabei bestätigt. 2023 erhielt Taleb A. von der Ausländerbehörde des sachsen-anhaltinischen Salzlandkreises in Bernburg eine Niederlassungserlaubnis.

Zu seinen Familienverhältnissen sagte Taleb A. 2016, sein Vater sei schon gestorben, in seiner Heimat lebten noch Mutter, ein Bruder und zwei Schwestern. Gegenüber seiner Familie hatte er seine Abwendung vom Islam nach eigenen Angaben in seiner Crowdfunding-Kampagne lange Zeit geheim gehalten. Freunde, mit denen er darüber gesprochen habe, hätten das abgelehnt; er wolle seinen Weg gleichwohl weitergehen.

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