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Gefängnisse in zehn Bundesländern vollbelegt


In zehn der 16 Bundesländer sind die Gefängnisse vollbelegt. Das geht aus einer Befragung des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Freitagausgabe) unter den Justizbehörden der Länder hervor.

In zehn Ländern verschlechterte sich die Lage seit der letzten Befragung im Sommer 2025. Nur in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sank die Belegungsquote der Justizvollzugsanstalten. In Hamburg verblieb die Auslastung bei 96 Prozent.

Bereits bei einer Auslastung von 85 bis 90 Prozent ist in Fachkreisen von einer Vollbelegung die Rede, da nicht alle Hafträume für alle Arten des Strafvollzugs nutzbar und Renovierungs- und Umbauarbeiten einzukalkulieren sind.

Bundesweit ergibt sich aus den Angaben der Justizbehörden der Länder im Schnitt eine Belegung von gut 86 Prozent der Haftplätze im Frühjahr 2026. Eine Auslastung von mehr als 100 Prozent verzeichnete nur das Land Bremen, mit einer Belegungsquote von 103 Prozent zum 1. März. Eine Gesamtauslastung von über 90 Prozent war zu den jeweiligen Stichtagen im Zeitraum März bis April 2026 in Rheinland-Pfalz (97,2 Prozent), Hamburg (96 Prozent), Baden-Württemberg (92,93 Prozent), Hessen (91,9 Prozent) und dem Saarland (91,47 Prozent) feststellbar.

In jedem Bundesland gibt es mindestens eine vollbelegte JVA, deren Haftplätze zu mehr als 85 Prozent ausgelastet sind. Einzelne Haftanstalten waren - selbst unter Einbezug des wenig ausgelasteten offenen Vollzugs - deutlich überbelegt. Besonders stark aus- beziehungsweise überlastet waren die baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten in Rottweil (mit einer Belegungsquote von 125 Prozent), Offenburg (114 Prozent) und Ravensburg (113 Prozent).

Das RND hat alle 16 Justizministerien der Bundesländer befragt. Die Abfrage der Zahlen erfolgte am 29. April 2026. Manche Justizbehörden nannten tagesaktuelle Zahlen, andere lieferten Zahlen von anderen Stichtagen im März oder April. In den Statistiken sind sowohl Männer, Frauen als auch Jugendliche im geschlossenen und offenen Vollzug erfasst, die eine Freiheitsstrafe verbüßen oder aus sonstigen Gründen inhaftiert sind.

Foto: Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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