Eigentlich müssen Frauen in den Frauenknast. Eigentlich, doch das sächsische Gefängnis prüfte nach und stellte fest, dass die künftige Kurzzeitgästin biologisch ein Mann sei.
Von Meinrad Müller
Für 50 Euro von Paul zur Paula im Personalausweis
Mit Pauken und Trompeten hatte der liberalste aller Justizminister Marco Buschmann das Selbstbestimmungsgesetz durch den Bundestag gepeitscht. Keine lästigen medizinischen Gutachten mehr. Wer eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro beim Standesamt bezahlt und eine einfache Unterschrift leistet, darf sich von heute auf morgen von einem Mann in eine Frau umwandeln lassen. Fertig ist die neue Laune des Gesetzgebers. Die biologische Realität wurde einfach per Federstrich für beendet erklärt.
Identitätswechsel in 10 Minuten
Suchen die Behörden einen Langfinger namens Fritz, finden sie ihn nie wieder, denn er heißt jetzt ganz amtlich Georgine. Kein Computer kennt diesen Namen.
Nun betritt Marla-Svenja Liebich die Bühne dieser wunderbaren Politposse. Seines Zeichens ehemals Sven, ein zu einer Haftstrafe von 18 Monaten bestrafter Mann. Liebich erkannte das segensreiche Wirken der damaligen Ampel und nutzte die Gunst der Stunde. Er ließ sich auf dem Standesamt ganz legal zur Marla-Svenja umtaufen. Nach Recht und Gesetz müssen Frauen in den Frauenknast.
Dennoch meldete er sich nicht freiwillig zum Haftantritt bei seinem Schwesternkonvent, sondern flüchtete. Täglich ärgerte er die Behörden mit täglichen Posts auf X. Doch das ging nicht lange gut. Nach seiner Festnahme in Tschechien und der Auslieferung wollte er geschlechtsbedingt in einen Frauenknast einziehen, Schwester zu Schwester eben. Im Grunde hat er nur das getan, was der Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt und gefördert hat. Er hat das System beim Wort genommen.
Pustekuchen im sächsischen Männerknast
Man steckte die amtlich registrierte Frau, offiziell weiblichen Geschlechts, kurzerhand in die JVA Zeithain, eine reine Männeranstalt. Der sächsische Anstaltsarzt warf einen genauen Blick auf die körperlichen Gegebenheiten. Dabei entdeckte er rein äußere Merkmale, die laut medizinischem Lehrbuch nun mal keiner Frau entsprechen. Beim Standesamt fand im Vorfeld natürlich keine taktile Überprüfung statt. Man wollte ja schließlich nicht diskriminieren. Im echten Leben hinter Gittern zählt für die Behörden plötzlich doch wieder die nackte Biologie.
Die Demaskierung einer staatlichen Luftnummer
Mit dieser Aktion hat das System das eigene Selbstbestimmungsgesetz vor aller Welt ad absurdum geführt. Es zeigt sich die ganze Lächerlichkeit staatlicher Ideologie. Ein Gesetz muss stabil und verlässlich sein, sonst verliert es jeden Sinn. Entweder ist eine Person vor dem Gesetz eine Frau, oder sie ist es nicht. Wenn der Staat seine eigenen Regeln je nach Lust und Laune wieder außer Kraft setzen kann, bricht das Vertrauen in das Recht zusammen.
Liebich hat diesen Systemfehler meisterhaft vorgeführt. Er hat der Regierung gezeigt, dass ihre ideologischen Wunschträume vor dem realen Alltag kapitulieren müssen.
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