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HSH: Privater Geheimdienst gegen Blogger

„Projekt Silence“: Die HSH Nordbank setzte einen privaten Geheimdienst unter anderem gegen Blogger ein. Aufgabe: "Monitoring aller relevanten Diskussionsforen“  und  „eingehende Recherche und Dokumentation, ggfs. auch Identifizierung der besonders auffälligen Blogger, Poster etc“.

 

Das Sicherheitsunternehmen Prevent fungierte offenbar als Privatgeheimdienst für den Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher. Die Prevent AG hat 2009 Dienstleistungen für mehr als sieben Millionen Euro bei der HSH Nordbank und deren Tochterunternehmen abgerechnet - das berichet DER SPIEGEL in seiner neuen Ausgabe. In einem Dokument, das das Unternehmen Anfang dieses Jahres an die HSH Facility Management Holding geschickt hat, geht es um das „Projekt Silence“.

Unter diesem Decknamen firmierten Sicherheitsmaßnahmen, die Nonnenmacher direkt betrafen. Dazu zählten „verdeckte Besuche von öffentlichen Veranstaltungen und geladenen Gesellschaften zum Thema HSH“.

Auch „ein Monitoring aller relevanten Diskussionsforen“ schien den Detektiven zum Schutze ihres Klienten erforderlich zu sein – plus „eingehenderer Recherche und Dokumentation, ggfs. auch Identifizierung der besonders auffälligen Blogger, Poster etc“. Ein HSHSprecher rechtfertigt die Überwachungsaufträge damit, dass „mit Beginn des Jahres 2009 die Bank und ihre Mitarbeiter zunehmend massiv bedroht“ worden seien.

Deshalb habe sich „die Bank entschieden, ein Projekt zum Personen- und Objektschutz aufzusetzen“, in dessen Rahmen „kontinuierliche Analysen der Sicherheits- und Gefährdungslage für die Bank sowie deren Vertreter vorgenommen“ wurden. Punkt 14 der Tätigkeitsfelder des Projekts Silence klingt, als sei er aus einem Jahresplan der Stasi abgeschrieben: „Ausweitung, Pflege und Führung des Quellennetzwerkes.“

Welche Spitzel in diesem Netzwerk bereits im Einsatz waren und wer hinzugewonnen werden sollte, wird nicht ausgeführt. Prevent ließ mitteilen, das Unternehmen könne Fragen zu Silence nicht beantworten, weil es seinen Mandanten „immer Vertrauensschutz“ gewähre und gegenüber Vertragspartnern „zur Verschwiegenheit verpflichtet“ sei.

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