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BRD: Fakt und Fiktion | Drucken |
03.10.2010

In dem allgemeinen Taumel der Einheitsfeiern ist völlig untergegangen, dass die Bundesrepublik Deutschland juristisch gar nicht mehr existent ist. Das wird spätestens nach einem Blick in den Ausweis klar.

 


Im Rahmen des geltenden Völkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich das Deutsche Reich. Dies mag zwar zunächst sicherlich verwunderlich erscheinen, es ist allerdings rechtlich nicht anders zu interpretieren. Ohne auf tiefere juristische Interpretationen einzugehen, wollen wir hier nur einmal  auf einige Ungereimtheiten deutschen Alltagslebens aufmerksam machen – die allerdings von den meisten Deutschen bisher kaum zur Kenntnis genommen wurden. Dazu genügt zum Beispiel ein Blick auf einen deutschen Personalausweis. 

Fakt ist:  Die Bundesrepublik Deuschland wurde auf der Pariser Konferenz mit der Streichung des Artikels 23 im Grundgesetz aufgelöst. Die BRD existierte faktisch nur vom 23.5.1949 bis zum 17.9.1990.  Völkerrechtlich ist am 18.9.1990 auch wieder die Weimarer Verfassung  von 1919 in Kraft getreten.

Da die Bundesrepublik Deutschland seit dem 18.9.1990 nicht mehr existiert, kann man deshalb auch kein Staatbsürger der BRD mehr sein.

Bis heute hat "Deutschland" ein Grundgesetz. Doch laut geltendem Völkerrecht ist ein Grundgesetz nur ein Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzen Gebiet. (mehr Rechliches: http://suboptimales.wordpress.com)

 

Was steht eingentlich im Personalausweis?

Wer feststellen will, was seine Staatsangehörigkeit ist, der schaut in der Regel auf seinen Ausweis. Dort wird zweifelsfrei festgestellt, welche Staatsangehörigkeit der Inhaber hat. So steht zum Beispiel auf einem österreichischem Ausweis unter der Angabe "Nationalität": Österreich.

So steht es übrigens auf allen Ausweisen Europas. Bei einem Franzosen steht zum Beispiel unter Staatsangehörigkeit: Frankreich.

Nur in Deutschland sucht man unter dem Begriff „Staatsangehörigkeit“ vergeblich nach dem Land, in dem der Inhaber des Papiers wohnt. In einem deutschen Ausweis steht unter der Angabe „Staatsangehörigkeit“ folgender Vermerk: „deutsch“. "Deutsch" ist aber keine Landesbezeichnung. Eigentlich müsste unter Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland" vermerkt sein - wenn es die BRD tatsächlich gäbe. Da es dieses Gebilde aber völkerrechtlicht nicht gibt, steht es auch nicht in unseren Ausweisen.

 

Deutsche Flagge? Deutscher Adler?


Wie sieht eigentlich die deutsche Flagge aus? Schwarz rot gold? - Das ist leider falsch! Schwarz rot gold ist die Flagge der Weimarer Republik! Große Verwirrungen gibt es auch bei dem deutschen Wappentier, dem Adler. Jede Behörde benutzt übrigens einen anders gearteten Adler.  In keinem anderen Land  der Welt gibt es  so ein Wappentier- Kauderwelsch.
Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Der alte Reichsadler ist auf Staatsurkunden und Reisepässen abgebildet - nicht aber im "Personalausweis".

Und da die Bundesrepublik Deutschland nie ein souveräner Staat war, konnte sie deshalb auch nie eine  eigenständige Staatsflagge haben. Das war der Grund, warum man die Staatsflagge der Weimarer Republik (schwarz rot gold) in Artikel 22 GG als Staatsflagge festlegte.

 

"Deutsch" = "Deutscher"?

Im Ausweis steht unter Staatsangehörigkeit "deutsch". Was aber bedeutet „deutsch“ nun? Ist „deutsch“ eine Staatsangehörigkeit? Sicher nicht.  „Deutsch“ verrät allenfalls, dass der Inhaber des Papiers „deutsch“ spricht. Zwischen „deutsch“ sprechen und Angehöriger „Deutschlands“ zu sein klafft bekanntlich ein himmelweiter unterschied.

„Deutsch“ ist kein Beweis für deutsche Staatsangehörigkeit. Das merkt man schnell, wenn man mit Behörden zu tun hat. Denn der Nachweis, Deutscher zu sein, muss man hierzulande in einem gesonderten Verfahren antreten. Dazu bedarf es nämlich eines „Staatsangehörigkeitsausweises“ – einem Papier, von dem sicherlich die wenigsten Deutschen bisher etwas gehört haben. Diesen Staatsangehörigkeitsausweis kriegt man übrigens beim Standesamt. Doch um in den Besitz dieses Papiers zu bekommen, hat die Bürokratie einige Hürden gesetzt.


Reisepass und Ausweis genügen nicht

Reisepass und Personalausweis allein sind kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Nur mit einem Staatsangehörigkeitsausweis wird die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Darauf weisen auch die Behörden hin. Beispiel: http://landkreis-bamberg.de

 

Was ist  ein Staatsangehörigkeitsausweis?

Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert. Diesen Nachweis zu erlangen, ist gar nicht so einfach. Weitere Informationen zum Staatsangehörigkeitsausweis, typischer Behördenhinweis: www.lra-gap.de



Wozu braucht man den deutschen Staatsangehörigkeitsausweis?

Nu
r der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein formeller Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Nur mit einem Staatsangehörigkeitsausweis sind bestimmte Rechtsgeschäfte überhaupt erst möglich, so zum Beispiel die Abwicklung einer Adoption, Einbürgerung von ausländischen Ehepartnern oder die Erteilung der Approbation. Falls der Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit für bestimmte Rechtsgeschäfte erforderlich ist, wird dies von den jeweiligen Behörden mitgeteilt. Ausweis oder Reisepass gelten nicht als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit!



Staatsangehörigkeitsausweis kostet 25 Euro


Der Antragsteller muss bei der Antragstellung nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass er bzw. er und seine Vorfahren (Eltern, Großeltern) seit mindestens 01.01.1938 von deutschen Stellen und Behörden als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Hierzu sind (soweit vorhanden) entsprechende Unterlagen und Urkunden vorzulegen.

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird deutschen Staatsbürgern auf Antrag und nach Prüfung von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde (als solche fungiert meist das Standesamt oder die örtliche Ausländerbehörde) ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro. Typischer Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises: www.muenchen.de



„Deutsch“ im Ausweis genügt nicht

Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk „deutsch“ in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern gilt nur als ein Indiz dafür, dass der Inhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.


Höhere Anforderungen an die Beweisführung


Für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises werden hingegen höhere Anforderungen an die Beweisführung gestellt. Bedingt durch das vom Abstammungsprinzip (Ius sanguinis) geprägte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde die deutsche Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit überwiegend durch eheliche (später auch uneheliche) Geburt und somit durch die Abstammung vom Vater, gegebenenfalls aber auch von der Mutter und deren Vorfahren bestimmt (je nach dem Zeitpunkt der Geburt). Regelmäßig bedarf es daher des Nachweises, dass die für die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit maßgeblichen Eltern und Voreltern des Betreffenden tatsächlich deutsche Staatsangehörige waren. Dafür sind alte Urkunden (in erster Linie die Geburts-, Abstammungs- und Heiratsurkunden, aber auch Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Arbeitsbücher, Kennkarten usw.), Pässe, Ausweise usw. des Antragstellers und der Vorfahren beizubringen. Darüber hinaus sind auch die Aufenthaltsorte der betreffenden Personen von der Geburt bis zum Tod bzw. bis in die Gegenwart aufzulisten sowie ggf. durch Dokumente oder Beweise zu belegen.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Ergeben sich im Einzelfall Zweifel, werden die staatsangehörigkeitsrelevanten Daten und Lebensumstände der maßgeblichen Personen ggf. auch bis in die Zeit vor dem ersten Weltkrieg geprüft.

 

Deutsche Staatsschulden?

Es gibt übrigens auch keine echten deutschen Staatsschulden. Die Schulden der "BRD" werden von einer GmbH gemanagt, welche unter dem Namen "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH" in Frankfurt residiert. Diese GmbH verfügt über ein Eigenkapital von 25000 Euro. Dass Billionen Staatsschulden in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht gesteuert werden, ist übrigens weltweit einmalig. www.deutsche-finanzagentur.de

 

Unterwerfungsurkunde

Jeder Bundeskanzler muss eine Unterwerfungsurkunde unterschreiben. Auch dies ist der breiten Öffentlichkeit bisher kaum bekannt. Wer neu im Bundeskanzleramt ist, der erhält von den Allierten einen Brief, den er bei Amtsantritt per Unterschrift zustimmen muss.

Zu Beginn seiner Amtszeit im Herbst 1969 wollte z.B. der frisch gewählte Bundeskanzler Willy Brandt ein Schreiben an die drei westlichen Siegermächte zunächst nicht unterschreiben, in dem er die eingeschränkte Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich bestätigen sollte. Dies berichtet Egon Bahr, unter Brandt Staatssekretär im Kanzleramt, in einem Beitrag für die ZEIT. Brandt zögerte  zunächst - unterschrieb am Ende aber dennoch. Mehr: www.zeit.de



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