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EU: Doch keine Solidarhaftung für Einlagensicherung?

Die EU-Schnapsidee, dass die nationale Einlagensicherung für Banken europa-weit zusammengelegt werden soll, wird nun abgemildert. Im Klartext hieße das: der deutsche Einlagensicherungsfonds müsste auch für Pleiten von anderen europäischen Banken haften.

 

Die EU-Reform der Einlagensicherung bei Banken wird weniger harsch ausfallen als von der EU-Kommission geplant. Die verschiedenen europäischen Einlagensicherungen sollen nach Willen der 27 Mitgliedsstaaten im EU-Rat nun doch nicht füreinander haften müssen, berichtet das Handelsblatt (Montagsausgabe). „Erst wehren wir uns mit Händen und Füßen gegen eine Transferunion, und dann sollen wir sie bei der Einlagensicherung einführen“, hieß es in EU-Ratskreisen. „Eine solche Solidarhaftung lehnen alle Mitgliedstaaten ab. Das steht deshalb auch nicht mehr im Statusreport der belgischen Ratspräsidentschaft“, sagte auch Gerhard Hofmann, Vorstand des Bundesverbands deutscher Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), dem Handelsblatt

Vor allem für die deutschen Sparkassen und Genossenschaftbanken ist dies ein wichtiger Etappensieg. Die kleinen Institute, die die Krise besser meisterten als andere Bankgruppen, wollen nicht für andere Institute mit riskanterer Geschäftsstrategie mithaften

Fortschritte zeichnen sich auch auf einem anderen wichtigen Gebiet ab. Wichtige EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien verlangen, dass die Banken frei entscheiden dürfen, wie sie die Mittel ihrer Einlagensicherung verwenden: Entweder, indem sie präventiv angeschlagene Banken sanieren, oder, indem sie nach einer Pleite die Anleger entschädigen. Das sagten mit den Verhandlungen vertraute Personen dem Handelsblatt. Barnier hatte bislang gefordert, dass die Banken höchstens die Hälfte ihrer Sicherungsfonds für Präventivmaßnahmen verwenden dürfen. Die andere Hälfte sollte für Anlegerentschädigungen nach Bankpleiten reserviert bleiben.

Für Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die grundsätzlich auf Prävention setzen, würde das bedeuten, dass sie die Hälfte des angesparten Kapitals nie nutzen könnten, obwohl Sanierungen meist teurer als eine Entschädigung nach einer Bankpleite ist. „Wir müssen eingreifen können, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist“, hieß es in der EU.
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