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Euro-Kritiker drohen Bundesverfassungsgericht | Drucken |
30.06.2011

Kläger sehen sich in ihren „grundrechtsgleichen Ansprüchen auf rechtliches Gehör“ verletzt und wehren sich nun gegen „den willkürlichen Ausschluss von der mündlichen Verhandlung". - „Falls das Bundesverfassungsgericht, das als Richter in eigener Sache entscheidet, nicht kurzfristig abhilft, wird der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar sein“.


Eine Klägergruppe um den Finanzwissenschaftler Markus Kerber hat Verfassungsbeschwerde gegen den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts erhoben. Die Gruppe, der auch 54 mittelständische Unternehmen abgehören, hat in Karlsruhe gegen die Aufstockung des Euro-Krisenfonds geklagt. Allerdings sehen sich die Kläger, wie Kerber Handelsblatt Online sagte, in ihren „grundrechtsgleichen Ansprüchen auf rechtliches Gehör“ verletzt und wehren sich nun gegen „den willkürlichen Ausschluss von der mündlichen Verhandlung, die unterlassene Bescheidung des Antrags auf einstweilige Untersagung der Portugal-Hilfe sowie vor allem auf die Weigerung des Zweiten Senats, den Eurorettungsschirm den Luxemburger Richtern zur Überprüfung der Vereinbarkeit mit europäischem Recht vorzulegen“.

Sollten die Karlsruher Richter in dieser Frage nicht einlenken, erwägt Kerber weitere juristische Schritte: „Falls das Bundesverfassungsgericht, das als Richter in eigener Sache entscheidet, nicht kurzfristig abhilft, wird der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar sein“, sagte Kerber, der als Verfahrensbevollmächtigter der Klägergruppe Europolis fungiert.

Das Bundesverfassungsgericht wird demnach am 5. Juli in Karlsruhe über andere Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm sowie gegen die Griechenland-Hilfe mündlich verhandeln, Geklagt hatten der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sowie eine Gruppe von Professoren um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider gegen die Kredite für Griechenland. Mit seinem Eilantrag und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung war Gauweiler im vergangenen Jahr gescheitert.

Der Bundestag hatte damals Kreditgarantien von maximal 148 Milliarden Euro genehmigt. Dies war der Beitrag zum internationalen 750-Milliarden-Euro-Programm zur Stabilisierung der Gemeinschaftswährung.

Nach Auffassung Gauweilers bedeutet das Paket eine Kompetenzüberschreitung der Europäischen Union, für die es keine demokratische Legitimation gebe. In Karlsruhe soll die Bundesregierung nun begründen, warum die Maßnahmen zur Stabilisierung der europäischen Währung mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

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