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Wulffs Rücktritt ist alternativlos! Der Rücktritt des Bundespräsidenten Christian Wulff ist die zwingende Folge einer grenzenlosen Hemmungslosigkeit und Dummheit wie sie sich keiner seiner Amtsvorgänger je geleistet hat.
von Rolf Ehlers
Endlich passt einmal das dusselige Unwort des Jahres: alternativlos. Ob ich jetzt schreibe, dass der Rücktritt des Bundespräsidenten Christian Wulff alternativlos i s t oder dass er es w a r , ist gleich. Während ich dies hier schreibe, wird allgemein erwartet, dass der Rücktritt jeden Moment erfolgt. Kardinal Meisner genügte schon die Vorteilsannahme Wulffs in der Kreditaffäre im Falle Geerkens und der BW-Bank sowie seine Lügen dazu, um ihm zum Rücktritt zu raten. Nun hat Bild-Zeitung tabula rasa gemacht und aufgedeckt, wie Wulff versucht hat, die Redakteure und Eigner dieses Massenblattes mit rechtswidrigen Drohungen zu nötigen, ja nichts Nachteiliges in der Kreditaffäre über ihn zu schreiben. Wenn Sie diese Zeilen lesen, ist Wulff womöglich schon aus dem Schloss Bellevue ausgezogen.
Der Rücktritt des Bundespräsidenten Christian Wulff ist die zwingende Folge einer grenzenlosen Hemmungslosigkeit und Dummheit wie sie sich keiner seiner Amtsvorgänger je geleistet hat. Niemand vor ihm ist auch ohne Rücksicht auf das fehlende persönliche Format mit Macht in dieses hohe Amt bugsiert worden. Die Strippenzieher, die ihn unbedingt haben wollten, lassen ihn jetzt fallen. Offenbar ging er ihnen in der Kritik an den Banken zu weit. Der „Fall Wulff“ ist im Kern ein Zeichen des Niedergangs unserer Demokratie, die nicht mehr den Interessen des Volkes dient, sondern den Figuren hinter dem Vorhang. BILD und die bildhörige Politik sind das viel größere Problem als der falsche Präsident. Aber zu halten ist er deswegen nicht.
Aber was trieb Wulff um, den Leuten bei und hinter „Bild“ zu drohen, dass er persönlich und als Bundespräsident jede Zusammenarbeit mit dem Käseblatt, die es ganz offenbar gab, einstellen werde, wenn die geplanten Angriffe gegen ihn nicht abgeblasen würden?! Als vormaliger praktizierender Rechtsanwalt in Osnabrück wird er gewiss den Tatbestand der strafbaren Nötigung, § 240 StGB, kennen:
„(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.“
Die Nötigung ist kein Antragsdelikt. Wenn jemand wie hier Wulff seine Stellung als Amtsträger missbraucht hat, gibt es strafprozessual keine Frage, dass ein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Straftat besteht. Denn es liegt damit ein besonders schwerer Fall vor, der im Minimum mit sechs Monaten Freiheitsstrafe zu ahnden ist.
Nach Art. 60 Abs. 4 i.V.m. Art. 46 Abs. 2 bis 4 GG genießt der Bundespräsident aber gegenüber der strafrechtlichen Verfolgung die Immunität, die indessen vom Bundestag aufgehoben werden kann. Bei dem vorliegenden schweren Fall der Nötigung sollte man die Aufhebung der Immunität erwarten.
Verstößt der Bundespräsident gegen ein staatliches Gesetz, kann er auch per Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht durch Bundestag oder Bundesrat sein Amt verlieren. Sie werden sich an das Amtsenthebungsverfahren des amerikanischen Präsidenten Nixon wegen Watergate und die Drohung der Amtsenthebung von Präsident Clinton wegen der Affäre Monica Lewinsky erinnern. So etwas Ähnliches gibt es nach dem Grundgesetz auch. Wer wollte ein solches Amt unter Androhung der zwangsweisen Entfernung daraus noch ausüben wollen! Wulff hat ganz offensichtlich weder in der CDU noch sonst wo, weder in Niedersachsen noch im Bund, eine Hausmacht. Sein eifrigster Verteidiger ist der niedersächsische SPD-Kollege Sigmar Gabriel.
Viel zu spät hat Wulff in seinem Wahn gemerkt, dass ihn sein Verhalten dahin geführt hat, dass dann wenn er nicht selbst die Reißleine zieht, andere es für ihn tun werden. Also muss er sehen, dass wenigstens seine Pension bleibt.
Ich habe den DAX-CRASH in 2011 vorhergesagt...kommt jetzt ein neuer CRASH?! Ads
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