"Chipsteuer" + 1850%. Die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) setzt die Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten drastisch nach oben. Eine Begründung erfolgte nicht. Man beruft sich u.a. auf die GEMA. Bisher kein Protest gegen ZPÜ und GEMA Terror.
Die Zentralstelle für private Überspielrechte, kurz ZPÜ, sorgt wieder einmal für Wirbel in der Branche. In einer am 16. Mai im Bundesanzeiger veröffentlichten Mitteilung setzt die Organisation die Urheberrechtsabgaben für in Deutschland verkaufte USB-Sticks und Speicherkarten neu fest. Zuvor hatte die ZPÜ die seit 2009 geltende Vereinbarung mit dem Bitkom zum 31.12.2011 gekündigt. Bislang zahlten Bitkom-Mitglieder pauschal eine Urheberrechtsabgabe von 8 Cent pro in Deutschland in den Handel gebrachtem USB-Stick beziehungsweise Speicherkarte. Hinzu kam noch die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer von sieben Prozent. Für Nichtmitglieder lag die Gebühr bei 10 Cent pro Gerät.
Nun verlangt die ZPÜ für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Kapazität von vier oder weniger GByte eine Abgabe in Höhe von 91 Cent. Für größere Sticks zahlt der Händler 1,56 Euro. Noch heftiger ist der Aufschlag bei Speicherkarten mit mehr als 4 GByte: Hier verlangt die ZPÜ ab 1. Juli stolze 1,95 Euro. Das entspricht einer Steigerung um satte 1850 Prozent.
Eine Begründung für die neuen Gebührensätze liefert die ZPÜ nicht. Sie beruft sich bei ihrer Festsetzung, die im Namen der GEMA, der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 16. Mai 2012 erfolgte, lediglich auf die Paragraphen 54 und 54a (Vergütung für private Vervielfältigung) des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG).