Schäuble will gegen Online-Kasinos vorgehen wegen Geldwäsche. Internet-Kasinos mit Sitz in Deutschland müssen künftig die Finanzflüsse zwischen Spielern und Kasino offenlegen. Intransparente Zahlungsformen wie Prepaid Cards oder Bargeld dürfen im Online-Glücksspiel nicht mehr verwendet werden.
Bundesfinanzminister Schäuble will das Waschen von Schwarzgeld über Online-Kasinos und Spiele-Plattformen erschweren. So sollen Internet-Kasinos mit Sitz in Deutschland künftig die Finanzflüsse zwischen Spielern und Kasino offenlegen. Das Gleiche gilt für interne Konten von Spielern. Intransparente Zahlungsformen wie Prepaid Cards oder Bargeld dürfen im Online-Glücksspiel nicht mehr verwendet werden, fordert das Finanzministerium in einem Gesetzentwurf, der nach der Sommerpause im Bundestag behandelt wird.
Wie die WirtschaftsWoche berichtet, sind jedoch die meisten Seiten, auf denen die derzeit rund 800 000 deutschen Online-Glücksspieler aktiv sind, im Ausland registriert - vor allem in den USA, Großbritannien, Malta und den Bahamas -, so dass die deutsche Gesetzgebung zunächst den Markt kaum beeinflussen dürfte. Deshalb will Schäuble den deutschen Gesetzentwurf für einen Vorstoß auf europäischer Ebene nutzen. So sollen die stärkeren Transparenzpflichten in die anstehende Novelle der EU-Richtlinie gegen Geldwäsche einfließen. Widerstand ist vor allem von den Hochburgen des Online-Glücksspiels wie Großbritannien und Malta zu erwarten.
„Bei Online-Glücksspielen sind die Risiken für Betrug und Geldwäsche besonders hoch“, zitiert die WirtschaftsWoche aus einem internen Papier des Ministeriums. „Die illegale Herkunft der in den Spielbetrieb eingebrachten Gelder kann durch Transaktionen über mehrere Spielerkonten und Konten der Betreiber bestens verschleiert werden.“
Besonders verlockend ist diese Art der Geldwäsche wegen ihrer niedrigen Kosten. Hier würden nur rund fünf Prozent der zu waschenden Summe als Kosten anfallen, sagte Ingo Fiedler, der am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Hamburg das Online-Glücksspiel untersucht, der WirtschaftsWoche. Dagegen würden ungefähr 30 Prozent „Reinigungskosten“ anfallen, wenn Kriminelle ihr Schwarzgeld auf dem weit verbreiteten Weg waschen, indem sie etwa in einem Restaurant Scheinumsätze verbuchen.