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Bundestrojaner darf nicht überprüft werden

Der Innenexperte der Linksfraktion im Bundestag, Jan Korte, hat die Weigerung der Firma DigiTask kritisiert, dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar Einblick in den Quellcode eines vom Bundeskriminalamt (BKA) eingesetzten Staatstrojaners zu gewähren. "Klassischen Ausverkauf von Kontrollrechten, ja von Grund- und Bürgerrechten".

 

Der Innenexperte der Linksfraktion im Bundestag, Jan Korte, hat die Weigerung der Firma DigiTask kritisiert, dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar Einblick in den Quellcode eines vom Bundeskriminalamt (BKA) eingesetzten Staatstrojaners zu gewähren. „Die Forderungen der DigiTask GmbH, die sich als Haus- und Hoflieferant des Bundesinnenministeriums eine goldene Nase verdient hat, sind an Dreistigkeit kaum zu überbieten“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“ (Mittwoch-Ausgabe).

„Skandalös“ sei aber auch das  Verhalten von BKA und Bundesinnenministerium, die so etwas hinnähmen. „Wenn den Profitinteressen von DigiTask Vorrang vor den Kontrollrechten des Bundesdatenschutzbeauftragten eingeräumt wird, kann man das einen klassischen Ausverkauf von Kontrollrechten, ja von Grund- und Bürgerrechten nennen.

Mit dieser Politik der Vertuschung muss endlich gebrochen werden. Die Affäre muss endlich restlos aufgeklärt werden.“ Die Linke fordere einen sofortigen Stopp und ein Verbot aller Einsätze staatlicher Schnüffelsoftware. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), kommentierte den Vorgang in dem Blatt mit den Worten: „Eine Ermittlungsmethode muss über jeden rechtlichen Zweifel erhaben sein. Wir wollen nur eine Software, die das kann, was sie auch darf. Wenn der Datenschutzbeauftragte dies reklamiert, habe ich dafür Verständnis.“

Schaar hatte in einem Brief an Bosbach, der der „Frankfurter Rundschau“ vorliegt, moniert: „Der Hersteller macht den Zugang von vertraglichen Abreden abhängig, die ich nicht akzeptieren kann.“ So solle er eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen. Darüber hinaus mache das Unternehmen eine Kosterstattung geltend. Der Tagessatz für Consulting-Dienstleistungen betrage demzufolge 1200 Euro pro Tag und Mitarbeiter plus Mehrwertsteuer.

Das BKA signalisierte dem Datenschutzbeauftragten ausweislich des Schreibens, es sehe sich nicht verpflichtet, die Kosten zu tragen. Zudem lehnte DigiTask von Schaar vorgeschlagene Termine ab. Dieser betont in dem Brief, damit ende seine datenschutzrechtliche Kontrollmöglichkeit. Es sei ihm „im Ergebnis nicht möglich, den Quellcode zur datenschutzrechtlichen Kontrolle zu sichten". Zugleich attackiert er das BKA. Die Bereitstellung des Quellcodes für eine datenschutzrechtliche Kontrolle „hätte bereits bei der Bestellung der Software in den Verträgen mit dem Hersteller geregelt werden müssen“.

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