Mit der Vermögensabgabe droht ein Schnüffelstaat „DDR 2.0“. Zur besseren Erfassung des Reichtums sollen nach SPD-Plänen die Banken verpflichtet werden, „Wert und Umfang der im Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände ab 50.000 Euro“ zu melden. Das bedeutet: Auch Schließfächer sind nicht mehr sicher.
Der Zusammenhang ist einfach: Je mehr der Staat seine Schulden mit der Aufnahme von neuen Schulden durch die Notenpresse bekämpft, desto verzweifelter wird er das Geld bei seinen „Bürgen“ (Bürgern) eintreiben. Vergessen Sie diesbezüglich nie den Spruch des Deutschen Bankiers Carl Fürstenberg: „Wenn der Staat Pleite macht, geht natürlich nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.“
Steuererhöhungen und neue Steuern sind bereits am Horizont erkennbar. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer dürfte bei einer absehbaren großen Koalition von Seiten der Sozialdemokraten in Deutschland nächstes Jahr nach der Wahl eingefordert werden.
Interessant finden wir die ersten Details aus parteiinternen SPD-Beratungen: Dem- nach sollen auch Immobilienbesitzer zur Kasse gebeten werden, was mit steigenden Mieten natürlich nach unten abgewälzt und wiederum für Unmut der Mieter sorgen dürfte.
Wichtig für physische Gold– und Silberbesitzer: Zur besseren Erfassung des Reichtums sollen nach diesen SPD-Plänen die Banken verpflichtet werden, „Wert und Umfang der im Gewahrsam (Schließfach) befindlichen Vermögensgegenstände ab 50.000 Euro“ zu melden. Goldbesitzer sollte dies aufhorchen lassen. Ein Nachteil von Gold und Silber in physischer Form ist ja bekanntlich die fehlende Verzinsung. Zumindest in Zeiten realer Zinsen; in der aktuellen Nullzinspolitik verschwindet dieser Nachteil völlig.
Im Umkehrschluss ist der große Vorteil von Gold, dass sie mit seinem Besitz - aufgrund des fehlenden Zinsertrages - keine Erträge zu versteuern haben und somit auch keine Steuerhinterziehung begehen können! Dieses völlig legale Schlupfloch will und muss man bei Einführung einer Vermögenssteuer aber schließen. Denn bei einer reinen Ertragsbesteuerung fällt Gold durch das Raster - bei einer Vermögensbesteuerung nicht.
Je nachdem, was alles als „Vermögen“ deklariert werden soll, muss der Staat jeden Besitz im Zuge der Einführung einer Vermögenssteuer als Besteuerungsgrundlage erfassen. Dass angesichts deutscher Gründlichkeit unter die Vermögenssteuer nicht nur die Geld– und Depotwerte fallen, sondern vor allem (leicht zu erfassende) Immobilienwerte und wohl auch Schmuck, Gold und Silber, Kunstwerke und was sonst noch in Schließfächern lagert, scheint bereits jetzt absehbar.
Diese Entwicklung wird - sofern sie nicht gestoppt wird - zwangsläufig in einem Schnüffelstaat a‘la „DDR 2.0“ enden. Verkauft wird das Ganze damit, dass es ja nur „die Reichen“ trifft und dies ein solidarischer Beitrag zur Krisenbewältigung ist. Unsere Prognose: Viele Bundesbürger (die Masse) dürften sich bald wundern, dass Sie ebenfalls zu „den Reichen“ gehören.
Was sollte man als physischer Goldbesitzer tun? Zunächst nichts. Sie halten Ihr Gold und Silber ohnehin an verschiedenen sicheren Orten, wie Banksafe, privates Schließfach oder privatem Safe. Beobachten Sie jedoch genau, ob man Ihnen auch dieses letzte Stück finanzieller Freiheit wegnehmen (bzw. zunächst „erfassen“) möchte oder nicht. Sollte eines Tages das Vertrauen in die Papiergeldwährungen komplett verloren gehen, bleibt den Notenbanken ohnehin nichts anderes übrig, als eine Vertrauen stiftende Goldkomponente ein- zuführen. Dann ist es jedoch auch bis zum Goldverbot nicht weit.