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Auskunfts-Pflicht für Schließfächer

Banken müssen bereits jetzt die Mietung eines Schliesfaches an eine zentrale Erfassungsstelle des Staates melden – einschliesslich aller Daten aller Bevollmächtigten. Doch das ist erst der Anfang: Nun möchte der Staat nicht nur wissen, wer ein Schliessfach hat, sondern auch, was drin ist! Übliche Begründung: Geldwäsche und Terror.

 

Die Koalition der Bundesregierung in Deutschland will ihre Bürger noch stärker unter Kontrolle wissen. Unter dem Deckmantel der Terrorabwehr will Berlin weitreichende Möglichkeiten für Polizei und Geheimdienste. So soll der Innenminister jederzeit Einblick in Schliessfächer und Bankdaten haben. Dazu sollen die Anti-Terror-Gesetze, die nach dem 11. September 2001 durchgepeitscht wurden und befristet waren, nach dem Auslaufen Ende des Jahres um weitere fünf Jahre verlängert werden. Sie waren schon 2007 still und leise um weitere fünf Jahre bis Ende 2012 verlängert worden. Jetzt ist ein Bericht des Verfassungsrechtlers Heinrich Wolff der willkommene Anlass, eine Neuauflage des Gesetzes ohne zeitliche Befristung durchzupauken.

 

Das nicht ganz unumstrittene Gesetz erlaubt den Sicherheitsbehörden zum Beispiel bei der Post oder auch privaten Kurierdiensten, Telekommunikationsgesellschaften und auch Airlines und Transportbetrieben Auskünfte über deren Kundschaft einzuholen. Bewilligte Bankkonten-Ausspähungen, Handyortung und Wanzen in Wohnungen erleichtern ebenfalls die „Terrorabwehr“. Jetzt will aber das Innenministerium noch einen Schritt weitergehen und die Spionagemöglichkeiten erneut auszudehnen. So soll insbesondere eine einheitliche Behörde zur Einholung und Verwaltung von Bankauskünften gegründet werden. Dazu soll der generelle Einblick für staatliche Institutionen in Bankschliessfächer legalisiert und zementiert werden.

 

Status quo ist bereits, dass Banken die Mietung eines Schliesfaches an eine zentrale Erfassungsstelle des Staates melden müssen – einschliesslich aller Daten aller Bevollmächtigten. Jetzt möchte der Staat nicht nur wissen, wer ein Schliessfach hat, sondern auch, was drin ist!

 

Aktuell begründet das Innenministerium die Notwendigkeit der Massnahmen damit, dass man die drei Düsseldorfer potentiellen Terroristen, die man jüngst festnehmen konnte, auch nur erwischt hat, weil man deren Wohnungen verwanzt und auf deren Rechnern Spionageprogramme installiert hatte. Die Zeiten, wo es in Deutschland ein Bankgeheimnis gab, sind dann wohl endgültig vorbei.

 

Jedem Besitzer von Gold und Silber kann bereits heute geraten werden, seine Edelmetallbestände selber zuhause zu verwahren. Bis der Innenminister durchsetzt, dass in jedem Privathaushalt jeder Raum videoüberwacht sein muss und die Bilder ans Finanzamt übertragen werden müssen, vergehen wohl (hoffentlich) noch ein paar Jahre.

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