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Hessische Steuerfahnder doch psychisch gesund

Die hessische Landesregierung gerät beim Streit mit vier in Ungnade gefallenen Ex- Steuerfahndern in die Defensive. Diese wurden zunächst als "psychisch krank" erklärt, weil sie bei Banken Schwarzgeldkonten aufdeckten. Jetzt gibt es ein neues Gutachten.

 

Die hessische Landesregierung gerät beim Streit mit vier in Ungnade gefallenen Ex- Steuerfahndern in die Defensive, das berichtet DER SPIEGEL in seiner neuen Ausgabe. Den Beamten wird nun auch von einem namhaften Experten des Münchner Universitätsklinikums bescheinigt, dass sie mit falschen psychiatrischen Gutachten zu Unrecht für unheilbar krank erklärt wurden.

Die Diagnosen, die vor Jahren zur vorzeitigen Pensionierung der Fahnder führten, seien zum Teil "nicht nachvollziehbar und mit dem derzeitigen Wissen nicht schlüssig vereinbar", heißt es in einem neuen Gutachten des Münchner Psychiatrie-Professors Norbert Nedopil. Stattdessen habe "aus psychiatrischer Sicht keine medizinische Voraussetzung für eine anhaltende Dienst- oder Teildienstunfähigkeit" bestanden.

Die vier Beamten gehörten zu einer Gruppe von hessischen Steuerfahndern, die ab 2001 vehement gegen eine Verfügung ihres Vorgesetzten protestierten, durch die sie damals von laufenden Ermittlungen gegen Steuerbetrüger mit undeklarierten Auslandskonten abgezogen wurden. Nachdem der Protest öffentlich geworden war und die hessische Landesregierung in Bedrängnis gebracht hatte, wurden die Beamten von den Landesbehörden zu einer psychiatrischen Untersuchung geschickt.

Mit Diagnosen, die den Beamten etwa eine "paranoid-querulatorische" Entwicklung attestierten, wurden die Protestierer für dauerhaft dienstunfähig erklärt. Der vom Land beauftragte Gutachter, ein Frankfurter Psychiater, wurde später zu einer Geldbuße von 12000 Euro verurteilt, weil er fachliche Standards "vorsätzlich" nicht eingehalten hatte. Mit den neuen Gutachten, die vom Frankfurter Landgericht angefordert worden waren, sei nun offensichtlich, dass die unbequemen Fahnder mit falschen Diagnosen aus dem Dienst geworfen wurden, sagt der Frankfurter Rechtsanwalt Harald Nolte, der einen der Ex-Fahnder vertritt.

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