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Berlin: Totales Flugverbot?

Damit die Transferempfänger besser schlafen können, soll das Nachtflugverbot in der Hauptstadt auf 22 Uhr ausgedehnt werden. Dabei hängen die Bewohner der sexy Party-Stadt um diese Zeit noch in der Kneipe. Dennoch: Das Umweltbundesamt begrüßt Platzecks Initiative für eine schärfere Nachtflugregelung. - Wie wäre es denn mit einem totalen Flugverbot? 


In der Debatte um die  Nachtflugregelung am künftigen Flughafen BER bekommt  Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) Unterstützung vom Umweltbundesamt, berichtet die Berliner Zeitung (Freitagausgabe).  „Wir  begrüßen den  Vorstoß der Landesregierung“, sagte der Lärmschutzexperte der Bundesoberbehörde in Dessau, Thomas Myck, dem Blatt am Donnerstag.  „Wir verfolgen die Diskussion mit großem Interesse.“

Die bisherige Regelung, wonach der reguläre Luftverkehr am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg in Schönefeld nur von Mitternacht bis fünf Uhr ruhen soll, sei aus fachlicher Sicht nicht akzeptabel. „Wir sprechen uns aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes dafür aus, den Betrieb auf allen stadtnahen Flughäfen in Deutschland auf sechs bis 22 Uhr zu beschränken“, sagte Myck. So solle gewährleistet werden, dass die Anwohner genug Schlaf bekommen. „Ungestörter Schlaf ist lebensnotwendig“, sagte Myck, der im Umweltbundesamt das Fachgebiet Lärmminderung leitet. Untersuchungen hätten ergeben, dass die meisten  Menschen auf acht Stunden Schlaf angewiesen seien. Darauf müsse die nächtliche Ruhezeit an stadtnahen Flughäfen wie dem BER abgestimmt werden. „Erwiesen ist, dass Störungen des Schlafs zu schweren Herz- und Kreislauferkrankungen führen. Lärm macht krank“, sagte der Ingenieur. Wenn die Nachtruhe regelmäßig unterbrochen wird, steige der Blutdruck.

Die Flughafengesellschaft, Luftfahrtgesellschaften und Politiker argumentieren, dass ein verschärftes Nachtflugverbot die Wirtschaftlichkeit des BER ernsthaft gefährden würde. Doch hier könne es nicht nur um Kostenfragen gehen, hieß es im Umweltbundesamt. „Gesundheit ist ein wesentliches Gut“, sagte Myck.

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