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NSU-Prozess

NSU-Prozess für Mittagspause unterbrochen. Bundesanwaltschaft eine Stellungnahme zu einem Befangenheitsantrag der Verteidiger der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Z. gegen den Vorsitzenden Richter vorbereiten.

 

Der Prozess am Oberlandesgericht München um die Morde und Anschläge des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) ist für eine Mittagspause unterbrochen worden. In dieser will die Bundesanwaltschaft eine Stellungnahme zu einem Befangenheitsantrag der Verteidiger der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Z. gegen den Vorsitzenden Richter vorbereiten. Der Befangenheitsantrag war wenige Minuten nach dem Prozessauftakt durch die Anwälte von Z. eingebracht worden: Die mutmaßliche NSU-Terroristin habe Anlass, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln, da dieser angeordnet hatte, dass die Verteidiger von Z. vor Betreten des Sitzungssaals etwa auf Waffen durchsucht werden sollen, während dies nicht für die Vertreter der Bundesanwaltschaft sowie für die Polizeibeamten und Justizbediensteten gelte, hieß es in dem Antrag.

Die Verteidiger von Z. würden dadurch unter Verdacht gestellt, sich an "verbotenen und letztlich kriminellen Handlungen zu beteiligen". Neben Z. müssen sich ab heute vier mutmaßliche Helfer der Gruppe vor dem Oberlandesgericht verantworten. Die Anwälte der mutmaßlichen NSU-Terroristin hatten im Vorfeld des Prozesses angekündigt, dass ihre Mandantin schweigen werde. Die Sicherheitsvorkehrungen am Münchener Oberlandesgericht sind gewaltig: 500 Polizisten sind im Einsatz, um die Sicherheit zu garantieren und die angekündigten Demonstrationen zu begleiten. Zudem wurden die Straßen rund um das Gerichtsgebäude weiträumig abgesperrt, auch der Luftraum wird von den Sicherheitsbehörden überwacht.
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