Staatsanwaltschaft erkennt Selbstanzeige von Uli Hoeneß grundsätzlich nicht an. Sie könne damit nicht einmal strafmildernd wirken, geschweige denn strafbefreiend.
Die Staatsanwaltschaft München II hält in ihrer Anklage die Selbstanzeige von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß für grundsätzlich unwirksam. Sie könne damit nicht einmal strafmildernd wirken, geschweige denn strafbefreiend. Das berichtet das Nachrichtenmagazin FOCUS unter Bezugnahme auf die Anklageschrift. Demnach weist die Selbstanzeige nach Ansicht der Ermittler große Lücken auf, weil detaillierte Gewinn- und Verlustrechnungen fehlen. Das würde bedeuten, dass die Selbstanzeige inhaltlich fehlerhaft ist.
Darüber hinaus lehnt es die Staatsanwaltschaft in der Anklage ab, die Selbstanzeige als strafmildernd zu werten. Ihrer Ansicht nach war die Steuerhinterziehung bereits vor Abfassen der Selbstanzeige durch Recherchen eines Stern-Redakteurs entdeckt worden. Die Selbstanzeige wäre demzufolge also zu spät gekommen und nicht aus „freien Stücken“ als Ausdruck „tätiger Reue“ entstanden.
Hoeneß muss sich ab 10. März vor dem Landgericht München II wegen Steuerbetrugs verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen 2003 und 2009 insgesamt 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben.