Urteil in Sachen Hoeneß: Das Landgericht München hat den Bayern-Präsident zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Eine mögliche Freiheitsstrafe bedeutet nicht sofort, dass Hoeneß ins Gefängnis müsste.
Der Präsident des FC Bayern München, Uli Hoeneß, ist vom Landgericht München II zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert, während die Verteidigung von Hoeneß in ihrem Plädoyer höchstens eine Bewährungsstrafe für den Bayern-Präsidenten sowie die Aussetzung des Haftbefehls forderte.
Während des Prozesses war bekannt geworden, dass Hoeneß dem Staat einer Hochrechnung einer Steuerfahnderin zufolge 27,2 Millionen Euro und damit deutlich mehr als zunächst angenommen schulde.
Die exakte Steuerschuld von Hoeneß soll nach dem Urteil des Landgerichts München II das zuständige Finanzamt ausrechnen. Hoeneß hatte Mitte Januar 2013 seine Selbstanzeige eingereicht. Nach der Urteilsverkündung haben nun beide Seiten eine Woche Zeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen. Sollte die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft davon Gebrauch machen, geht der Fall vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Update: Hoeneß geht in Revision