Heute kam es zu einem Massenverfahren gegen den ARD ZDF Beitragsservice vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Wie zu erwarten wurden alle Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen, obwohl zum Teil sehr unterschiedliche Begründungen vorgelegt wurden.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat neun Klagen von Brandenburger Bürgern gegen den seit 2013 erhobenen Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die 11. Kammer habe in der Verhandlung am Dienstag keine Verstöße gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung erkennen können, teilte das Verwaltungsgericht mit.
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Urteil Bayerischer Verfassungsgerichtshof: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/
Urteil Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz: http://www.mjv.rlp.de
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