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EZB und EU im Kreuzfeuer

Die EZB und ihre Staatsfinanzierung vor dem Europäischen Gerichtshof – Ihr OMT-Beschluss ist Wirtschaftspolitik, nicht Geldpolitik – Bank und EU-Kommission im richterlichen Kreuzfeuer – Der weitere Gang des Verfahrens

 

Von Klaus Peter Krause

Es wird spannend. Die gerichtliche Verhandlung war am Dienstag (14. Oktober). Aber was wird ihr Ergebnis sein? Wie wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden? Und was wird dann das Bundesverfassungsgericht tun, das dem EuGH die Sache zur Vorab- und Mitentscheidung im Februar 2014 vorgelegt hatte? Und was bedeutet das anschließend für die Europäische Zentralbank, die EZB? Darf sie oder darf sie nicht? Und wenn sie dürfen sollte, mit welchen Vorgaben? Darf sie Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer aufkaufen, notfalls unbegrenzt? Das jedenfalls hatte sie im September 2012 den super-klammen EU-Krisenstaaten und den Finanzmärkten angekündigt. Seine Eindrücke von der mündlichen Verhandlung in Luxemburg schildert Roman Huber. Er ist mit seinem Verein Mehr Demokratie einer der Beschwerdeführer im Namen von über 37 000 Bürgern.

 

Zunächst: Der Kern der Beschwerde

Vorweg noch einmal zur Erläuterung: Es geht in dem Verfahren um das OMT-Programm der EZB. Diese Outright Monetary Transactions waren Teil der Beschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm EMS (Europäischen Stabilitätsmechanismus). Doch hatte das Verfassungsgericht die OMT vom Verfahren abgetrennt, zunächst also nur über den EMS entschieden und die Klage gegen ihn abgewiesen. Gegen das OMT-Programm lautet die Beschwerde in ihrem Kern, es laufe auf eine direkte Staatsfinanzierung durch die EZB hinaus und auf eine unbegrenzte Ausweitung der Geldmenge. Weder seien die OMT vereinbar mit dem europäischen Vertragswerk (AEUV) noch mit dem deutschen Grundgesetz.*) Das Bundesverfassungsgericht ist ebenfalls der Auffassung, das OMT-Programm sei rechtswidrig, hatte aber den Fall zur europarechtlichen Prüfung zunächst an den EuGH überwiesen.**) Er ist nun Gegenstand der Verhandlung am 14. Oktober gewesen. Wie ist es dort zugegangen?

 

Der EuGH-Präsident beginnt zügig

Ich gebe Ausschnitte aus dem Stimmungsbericht von Roman Huber wieder. Er macht das sehr professionell. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt. Huber ist in der EU-Bürger-Initiative Mehr Demokratie e.V. der Geschäftsführende Bundesvorstand (Homepage des Vereins hier). Huber schreibt unter anderem: „Wir sitzen vor der großen Kammer, 15 Richterinnen und Richter thronen vor uns erhöht im Halbrund. Der „Chef“ selbst eröffnet unprätentiös die Sitzung und ruft sofort zur ersten Stellungnahme auf. Vasilios Skouris ist seit 1999 Richter und seit 2003 Präsident des EuGH, er hat in Deutschland studiert und promoviert.“

 

Die Kläger dürfen insgesamt nur eine Stunde lang vortragen, die Gegenseite fast vier

„Die Verhandlung schien zu Beginn etwas asymmetrisch angelegt, was die Redezeit der Klagenden und der Gegenseite betrifft: Erst die fünf Kläger mit insgesamt 60 Minuten, so dass wir als Vertreter der Bürgerklage ‚Europa braucht mehr Demokratie’ 12 Minuten vor Gericht hatten. Dann die Bundesregierung, die EZB, das EU-Parlament, die Europäische Kommission und zehn Mitgliedstaaten mit insgesamt fast vier Stunden Vortrag. Nach der ersten Verhandlungspause konnte man den Eindruck haben ‚Alle gegen Karlsruhe’… Die polnische Vertreterin ging sogar so weit, die EZB in ihren Handlungen als völlig frei zu definieren und jegliche Überprüfung durch den EuGH abzulehnen. Im Umkehrschluss wäre das die Erlaubnis für willkürliche Entscheidungen. Generell hatte man den Eindruck, dass einige Mitgliedsländer nicht mit ihren Topjuristen vertreten sind.“

 

Wenn die Richter gelangweilt sind …

„Vieles wiederholte sich im Laufe des Tages. Die Richter bringen schnell zum Ausdruck, wenn sie gelangweilt sind, fangen an leise zu tuscheln oder schauen im Saal umher. Umso stolzer können wir auf unseren Prozessvertreter Prof. Kempen sein. Ruhig und aufrecht stand er da und trug unsere Stellungnahme mit tragender Stimme vor. Er hatte die Aufmerksamkeit der Richter und des Publikums.“

 

EU-Kommission und EZB plötzlich im richterlichen Kreuzfeuer

„Spannend wurde es am Nachmittag, als die eigentliche Verhandlung begann. Der EuGH ist für eine EU-freundliche Rechtssprechung bekannt. Uns überraschte, wie kritisch die Richterinnen und Richter nachfragten. Vor allem die Kommission und die EZB standen plötzlich im Kreuzfeuer. An der Art der Fragen konnte man erkennen, dass der Gerichtshof abklopfte, ob und wie das OMT-Programm einge-dämmt werden kann. Das Dilemma für die EZB hierbei ist: Ökonomisch gesehen braucht sie die große Bazooka, d.h. der unbegrenzte Kauf von Staatsanleihen von notleidenden Staaten, “what ever it takes”. Rechtlich gesehen müssen jedoch Sicherungen eingezogen werden, sonst ist es nicht vom europäischen Recht gedeckt. Die EZB ist nur der Preisstabilität verpflichtet, sie darf keine Wirtschaftspolitik betreiben, das ist den Mitgliedsstaaten vorbehalten. Prof. Kempen brachte es in seiner Stellungnahme auf den Punkt: ‚Es ist also ein fatales Missverständnis, wenn aus der Unabhängigkeit der EZB auf deren rechtliche Ungebundenheit geschlossen wird. Die EZB besitzt bildlich gesprochen einen gut sortierten Werkzeugkoffer, und sie ist weisungsfrei in der Entscheidung, welches Werkzeug sie in welcher Situation mit welcher Intensität einsetzt, aber sie ist nicht frei darin, eigenständig zusätzliche Werkzeuge zu erwerben. Die OMT gehören nicht zu diesen Werkzeugen.’“

 

Die zentrale Frage zur Absicherung der EZB

Huber führt dann auf, welche Punkte in der Verhandlung für ihn bemerkenswert waren, darunter die Frage, wie sich die EZB, dagegen absichert, das Insolvenzrisiko eines ganzen Staates zu übernehmen, wenn sie ankündigt, Anleihen in unbegrenzter Höhe zu kaufen. Auf diese zentrale Frage eines Richters habe die EZB im Grunde keine klare Antwort gegeben und offensichtlich Angst gehabt, „hier ins Messer zu laufen.“ Huber hält ferner fest, welche Fragen und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur ‚Sicherung’ des OMT-Programms diskutiert wurden. Dann zieht er aus der Verhandlung ein erstes Fazit und gibt diesen „Ausblick“:

 

Ein Kernproblem: Die Rechtsprechung hinkt immer nur hinterher

„Unsere Sorge ist: Während wir noch über den aktuellen Inhalt des EZB-Werkzeugkoffers verhandeln, hat die EZB längst schon wieder neue Werkzeuge erfunden. Ab Oktober 2014 wird das Eurosystem im Rahmen des “ABS purchase programme” (ABSPP) Kreditverbriefungen von Banken ankaufen, so genannte “Asset Backed Securities”. In solchen Wertpapieren können Banken ihre Forderungen wie auch die damit verbundenen Risiken z.B. aus Unternehmenskrediten weiterverkaufen, um mit den frei gewordenen Mitteln neue Geschäfte abzuschließen. Die Risiken ‚kauft’ dann die EZB. Dieser Markt hatte 2007 maßgeblich die amerikanische Hypothekenkrise ausgelöst! Hierbei wird ein Kernproblem deutlich: Die Rechtsprechung hinkt der Wirklichkeit immer nur hinterher. Selbst wenn jetzt das OMT-Programm politisch “tot” ist, ist die nächste Maßnahme schon in Kraft. Es bleibt dabei: Die EZB darf nicht wirtschaftspolitisch agieren, denn sonst läuft unser Wahlrecht ins Leere. Wir können nur Parlamente und Regierungen wählen und abwählen, nicht aber die EZB.“ Hubers ganzer Text hier. Die Ausführungen von Prof. Dr. Bernhard Kempen in der Verhandlung als Prozessbevollmächtigter von Mehr Demokratie hier.

 

Der EZB-Vertreter eierte herum

 „Einen harten Schlagabtausch haben sich Befürworter und Kritiker des umstrittenen Anleihekaufprogramms der Europäischen Zentralbank in Luxemburg geliefert“, schrieb Philip Plickert in der FAZ.***) Und weiter:   „Der EZB-Rechtsvertreter kam ins Stottern, als ihn ein Europa-Richter fragte, ob die EZB unbegrenzt Anleihen kaufe und damit die Finanzierung eines Staats übernehme. Der Zentralbank-Vertreter eierte herum: Die EZB könne sich nicht von vornherein festlegen, nicht unbegrenzt zu kaufen. Sonst werde sie Spielball von Spekulanten. Also unbegrenzte Käufe? Der EZB-Vertreter antwortete sehr gewunden. Einen absurden Einwand haben die Verteidiger der EZB vorgebracht: Das Kaufprogramm OMT sei bislang gar nicht aktiviert worden, und deshalb läge noch kein Rechtsakt vor, gegen den man klagen könne. Die EZB hat im Prinzip eine Garantie für sämtliche Staatsschulden abgegeben, das kann die Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Die Verhandlung in Luxemburg hat gezeigt, wie brüchig die Argumente der EZB sind, sie betreibe Geldpolitik und keine Wirtschaftspolitik und Staatsfinanzierung. Auch die Europa-Richter waren skeptisch. Ob sie den Mut haben, wie Karlsruhe ein Stoppschild zu setzen?“

 

Der OMT-Beschluss ist Wirtschaftspolitik, nicht Geldpolitik

Insgesamt sind es fünf Gruppen von Beschwerdeführern, eine davon die der Professoren Wilhelm Nölling, Joachim Starbatty und der im Januar 2014 gestorbene Wilhelm Hankel sowie Dr. Bruno Bandulet. Sie vertritt der Rechtswissenschaftler Karl Albrecht Schachtschneider. Kläger sind ferner Dr. Bruno Bandulet sowie Peter Gauweiler, für den Professor Dr. Dietrich Murswiek vorgetragen hat (dessen Redewortlaut hier). Schachtschneider argumentiert, mit dem OMT-Beschluss der EZB habe diese entgegen den EU-Verträgen Staatsfinanzierung zugesagt. Die aber gehöre zur Wirtschaftspolitik, nicht zur Währungspolitik. Die EZB reklamiere jedoch, dass sie damit Geldpolitik betreibe, nämlich den gestörten „Transmissionsmechanismus“ wiederherstelle, von dem die Wirkung ihrer Maßnahmen abhänge.

 

Wenn der EuGH den OMT-Beschluss der EZB einschränkend billigen würde …

Schachtschneider verweist das Bundesverfassungsgericht und dessen Vorlagebeschluss vom 14. Januar 2014. Darin habe es erklärt, dass die Verfassungsbeschwerden gegen den OMT-Beschluss „voraussichtlich begründet“ seien, aber dem EuGH „verfahrensgeboten“ Gelegenheit gegeben, die unionsrechtliche Frage der Befugnisüberschreitung zu klären und, wenn möglich, den Beschluss der-art einschränkend auszulegen, dass er mit dem währungspolitischen Mandat der EZB vereinbar sei. „Dann allerdings“, so Schachtschneider wörtlich, „verliert er nach fast allgemeiner Einschätzung seine ökonomische Wirksamkeit.“

 

Wann es mit dem EuGH zum Streit um das letzte Wort kommt

Falls jedoch der EuGH, so Schachtschneider weiter, „den OMT-Beschluss der EZB aufrechterhält, wie das die Organe der Union und die beteiligten Staaten dringend anmahnen, ist der große Zusammen-stoß der beiden Höchstgerichte zu erwarten, nämlich der Streit um das letzte Wort in Sachen des Rechts in den immer noch souveränen Staaten oder eben um den uneingeschränkten Vorrang des Unionsrechts auch vor den nationalen Verfassungen“. Er streite dafür, dass in Deutschland das deut-sche Verfassungsgericht das letzte Wort habe. Für seine Ausführungen vor dem EuGH hatte Schachtschneider nur zehn Minuten bekommen. Deren Wortlaut hier.

 

„Es ist nicht leicht das Recht zu verteidigen“

Den weiteren Gang des Verfahrens beschreibt Schachtschneider so: „Am 14. Januar 2015 wird der Generalanwalt beim EuGH sein Votum unterbreiten, dem der EuGH zu folgen pflegt. Der EuGH selbst wird voraussichtlich im nächsten Herbst entscheiden. Dann folgt das Schlußurteil des Bundesverfassungsgerichts, vielleicht ein halbes Jahr später. Dann sind seit dem OMT-Beschluß der EZB fast vier Jahre vergangen, in denen er für den Euro ‚Zeit gewonnen’ hat. Es ist nicht leicht, das Recht zu verteidigen. Wer handeln kann, hat das Heft in der Hand. Das ist nun einmal die Exekutive.“

 

Der Euro – auf Rechtsbrüchen aufgebaut, mit Rechtsvergehen in der Existenz gesichert

Der FAZ-Leser Michael Ohlmer aus Wiehl schrieb in einer Zuschrift an die Zeitung****) unter anderem: „Uns Bürgern wird politisch eine Gemeinschaftswährung aufgezwungen, die auf Rechtsbrüchen aufbaut und über Rechtsvergehen ihre Existenz sichert. … Weil Politiker sorglos das Recht beugen, kann es immer wieder nur wiederholt werden: Der Euro ist eine politische Ideologie, die aufgrund von Marktgesetzen keinen wirtschaftlichen Bestand haben kann. Wie der Weg in den Abgrund immer steiler wird, führen uns derzeit die zweitgrößte und die drittgrößte Wirtschaft der Eurozone, Frankreich und Italien, höchst beeindruckend vor. Es ist unvorstellbar, dass Politikern die katastrophale Entwicklung nicht bewusst ist. Aber leider gibt es nur einen Eurorückwärtsgang, der die Politiker bloßstellen würde. Das hatten Fachleute bereits bei der Gründung als das größte Problem vorhergesagt, genauso, wie sie das Scheitern vorausgesagt hatten.“

 

*) Aktenzeichen im Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: 2 BvR 2729/13

**) Aktenzeichen im Vorab-Entscheidungsverfahren zum OMT-Beschluss der EZB: C – 62/14

***) FAZ vom 15. Oktober 2014, Wirtschaftsteil, Seite 15.

****) FAZ vom 16. Oktober 2014, Seite 22.


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