Seit Juli gilt in Spanien das so genannte „Gesetz zum Schutz der Bürger“. Hinter der orwellesk anmutenden Bezeichnung verbirgt sich nichts anderes als die eklatante Einschränkung des Demonstrationsrechts und der Meinungsfreiheit. - Erste Opfer bei Facebook.
Als „Drückeberger“ bezeichnete der 27-jährige Spanier Eduardo Díaz die Bürgermeisterin von Teneriffa und die örtliche Polizei auf Facebook. Nur wenige Stunden nach dem Posting standen die Gesetzeshüter vor der Tür und informierten ihn darüber, dass sein Kommentar ein Bußgeld zwischen 100 und 600 Euro zur Folge haben wird. Schöne neue Welt in Spanien. Bald auch in der ganzen EU?
Grundlage für die Repressalien ist das am 1. Juli 2015 in Kraft getretene „Gesetz zum Schutz der Bürger“, was von den vermeintlich „Geschützen“ jedoch nur „Ley mordaza“ („Knebelgesetz“) genannt wird. Tatsächlich sehen viele Kritiker, und so auch der nun belangte Díaz, die verschärfte Gesetzeslage als Anschlag auf das Versammlungsrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die New York Times nannte das Gesetz in einem Artikel vom 22. April 2015 gar „franqusitisch“ und zog Parallelen zur Zeit der Diktatur in Spanien.
Auf Grundlage des „Bürgerschutzgesetzes“ können in Spanien auch drakonische Strafen für die Verbreitung von Demonstrationsaufrufen via Facebook oder WhatsApp verhängt werden. Ein Jahr Haft droht nun für derartige „Vergehen“.
Aufrufe zu Demonstrationen, die später „eskalieren“, werden mit 30.000 bis 600.000 Euro Strafe belegt und sind damit de facto existenzvernichtend. Dabei spielt nich einmal eine Rolle, ob die Beschuldigten selbst Veranstalter oder Anmelder der Demonstration sind. Ein einfaches Weiterleiten des Aufrufes reicht aus, um wie ein Krimineller behandelt zu werden.