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Internet-Zensur kommt schon am 17. April. Entsprechende Verträge werden von den Internet-Providern "freiwillig" unterzeichnet. Fast alle machen mit. Sperrlisten werden vom BKA geliefert und täglich aktualisiert. BKA bestimmt, was gesperrt wird. Familienministerium benutzt gefälschte Zahlen zur Durchsetzung der Internet Zensur.
Die Internet-Zensur kommt früher als geplant und ohne gesetzliche Grundlage. Fünf der sieben größten deutschen Internetprovider wollen aufgrund eines von der Regierung beschlossene "Eckpunktepapieres" schon bald "aktiv" werden und mißliebige Seiten sperren.
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums werden schon am 17. April "freiwillige" Verträge unterzeichnet, in denen sich Unternehmen verpflichten, Kinderporno-Seiten auf ausländischen Servern zu blockieren.
Der Internet-Nutzer sieht stattdessen eine Seite mit einem Stopp-Schild.
Nach den Plänen von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) soll
das Bundeskriminalamt den Anbietern von Internetzugängen dafür
Sperrlisten liefern. Nach Angaben des Familienministeriums wird diese Liste täglich vom BKA aktualisiert, dies würde "nur wenige Sekunden dauern".
Ausserdem heisst es in dem Papier: Provider sperren nur die Seiten, die vom BKA verschlüsselt auf laufend aktualisierten Listen übermittelt werden. Was gesperrt wird, legt allein das BKA fest. Die Provider setzen die Sperrung lediglich um.
Die Bundesregierung will außerdem noch vor der
Bundestagswahl eine Gesetzesänderung, damit alle Internet-Provider zu
einer solchen Sperrung verpflichtet sind.
Zu den Vertragsunterzeichnern gehören nach Angaben von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen die Unternehmen Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Telefonica/O2, Kabel Deutschland und Hansenet/Alice. Die Anbieter United Internet, Freenet und Versatel hingegen hatten den Angaben zufolge zuletzt keine Verhandlungen mehr mit der Bundesregierung geführt.
Besonders im Fall Freenet hat dies zu Verwirrungen geführt. Das Unternehmen wurde offenbar sofort vom Familienministerium unter Druck gesetzt, so dass sich Freenet offenbar genötigt sah, in einer Pressemitteilung einen Rückzieher zu machen:
Richtig ist, dass die freenet AG eine Gesprächsanfrage des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
nicht entsprochen hat. Grund dafür war die Bedingung der Teilnahme,
welche die Unterzeichnung eines Vertrages ohne entsprechenden
Gesetzesvorbehalt voraussetzte. Gleichzeitig wurden auch
verfassungsrechtliche Bedenken laut. Dies wurde seitens der
Bundesministerin Frau von der Leyen bedauerlicherweise als
Vertragsabbruch gewertet. „Wir sind bestürzt über die Aussage der
Bundesregierung, dass die Verhandlungen zur Vereinbarung der
Zugangserschwerung zu Kinderpornografie von der freenet AG abgebrochen
wurden. Dies entspricht in keinster Weise den Tatsachen“, so Eric
Berger, Vorstand der freenet AG. „Es trifft keineswegs zu, dass wir die
Unterzeichnung eines Vertrages grundsätzlich abgelehnt oder
Verhandlungen abgebrochen haben. Als Unternehmen benötigt die freenet
AG allerdings Rechts- und Planungssicherheit.“ Es bedarf des raschen
Handelns des Gesetzgebers, der eine Grundlage schaffen muss, die es den
Unternehmen ermöglicht, die technisch erforderlichen Maßnahmen umsetzen
zu können.
Die freenet AG arbeitet bereits seit geraumer Zeit mit den
zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen. Diese werden
selbstverständlich weiterhin nach Kräften unterstützt.(----> http://www.freenet.ag/presse/8020.htm)
Hier die Eckpunkte des Gesetzes, welches derzeit noch nicht verabschiedet ist:
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Ziel ist es, auf rechtsstaatlicher Grundlage alle deutschen Zugangsanbieter zur Erschwerung des Zugangs zu Inhalten im Internet zu verpflichten, die kinderpornographisches Material im Sinne des § 184 b StGB darstellen oder darauf verweisen.
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Im Rahmen der angestrebten gesetzlichen Regelung sind auch Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte, insbesondere des Fernmeldegeheimnisses, der Berufsfreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu klären.
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Die Liste der zu sperrenden Adressen wird durch eine staatliche Stelle bereitgestellt und verantwortet. Dabei wird sichergestellt, dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen und ein effektiver Rechtsschutz möglich ist.
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In Übereinstimmung mit den europäischen Vorgaben werden die Zugangsanbieter nicht verpflichtet, selbst nach illegalen kinderpornographischen Inhalten zu forschen.
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Soweit die Zugangsanbieter sich bei der Durchführung der Maßnahmen an die rechtlichen Vorgaben halten, wird sichergestellt, dass Haftungsansprüche wirtschaftlich nicht von ihnen zu tragen sind.
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Aus präventiven Gründen wird den Nutzern gegenüber klargestellt, warum der Zugang zur Internetseite verwehrt wird. Gleichzeitig wird ein Informations- und Beschwerdeweg bei der staatlichen Stelle eröffnet, die für die Listenerstellung verantwortlich ist. Dies wird durch geeignete Maßnahmen wie etwa eine Verpflichtung der Zugangsanbieter, auf eine ggf. von ihnen betriebene Stopp-Seite umzuleiten, umgesetzt werden.
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Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden die Eignung und Effizienz der unterschiedlichen technischen Sperrmaßnahmen zu erörtern sein.
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--->Fragen und Antworten zum Thema direkt vom Familienministerium
Der FITUG e.V. (Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft) nimmt wie folgt zu den geplanten Internet-Sperren Stellung:
Verfolgen Sie die Täter, nicht das Internet!
„Sexueller Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von
Kinderpornographie müssen konsequent verfolgt werden. Internet-Sperren
sehen auf den ersten Blick sinnvoll aus, sind in diesem Zusammenhang
aber nicht nur wirkungslos, sondern kontraproduktiv.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen erinnert mich mit ihren
Sperr-Vorhaben an meine zweijährige Tochter: Sie hält sich die Augen
zu, und schon ist für sie die Welt außen herum verschwunden.
Aus anderen Ländern mit Internet-Sperren gegen Kinderpornographie
ist bekannt, dass fast alle gesperrten Seiten aus USA, Kanada,
Australien und Europa einschließlich Deutschland kommen. Die
Bundesregierung muss sich fragen, wieso auf einschlägigen Sperrlisten
dutzende Webseiten aufgelistet sind, deren Server in Deutschland stehen.
Warum werden diese Webseiten nicht vom Netz genommen, wenn sie
illegales Material verbreiten? Oder verbreiten sie gar kein illegales
Material – und werden somit zu Unrecht gesperrt?
In der Mehrheit enthalten die Sperr-Listen keine Webseiten mit
illegaler Kinderpornographie. Zudem entfernen die Hosting-Provider nach
entsprechenden Hinweisen tatsächliche kinderpornographische Inhalte in
der Regel schneller, als aktualisierte Filter-Listen verteilt werden.
Letztendlich geht es nicht um Kinderpornographie.
Es geht um die Etablierung eines umfangreichen Filter-Systems für
beliebige Inhalte. Weitergehende Sperren wurden schon ins Gespräch
gebracht, beispielsweise für (vermeintliche und tatsächliche)
Urheberrechtsverletzungen, ausländische Anbieter von
Online-Glücksspiel, islamistische Propaganda, jugendgefährdende Inhalte
sowie Verletzungen von Marken- und Persönlichkeitsrechten. Die
Vergangenheit zeigt, dass das Missbrauchspotential nicht nur groß ist
sondern auch genutzt wird. Kinderpornographie wird als Vorwand benutzt, um Filtersysteme politisch durchzusetzen.
In Deutschland hat aus gutem Grund die Rezipientenfreiheit
Verfassungsrang (Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz). Dies bedeutet, dass
sich jeder aus allen öffentlichen Quellen ungehindert unterrichten
darf. Wir dürfen Grundrechte nicht aufgeben für ein bisschen
Wahlkampfgetöse und unwirksame Sperren gegen Webseiten, die den
Straftatbestand der Kinderpornografie in den meisten Fällen nicht
erfüllen – wie die Erfahrung mit den Sperrlisten betroffener Länder
zeigt.
Kinderpornographie wird – sei es zum privaten Tausch oder aus
kommerziellen Gründen – hauptsächlich im Geheimen und über andere
Dienste als das World Wide Web verbreitet. Die Verbreitung findet
vornehmlich außerhalb von (einfach) sperrbaren Transportwegen statt.
Der Betrieb eines sperrbaren Webservers ist für die Anbieter viel zu
gefährlich, da ein solcher mit einfachen Mitteln schnell aufgespürt und
abgeschaltet werden kann.
Eine Sperre kann auch von technisch nicht versierten Nutzern leicht
umgangen werden, aber ein abgeschalteter Server kann keine Inhalte mehr
verbreiten. Daher müssen die Ermittlungsbehörden mit mehr kompetentem
Personal ausgestattet und die Verfolgung der Täter intensiviert werden.
Der FITUG e.V. fordert die Bundesregierung auf: Verfolgen Sie die Täter, nicht das Internet!“
--->Pressemeldung des FITUG e.V. zu Internet-Sperren
Siehe auch: --->MMnews - Zensur: Es geht voran! (Erfahrungen in Australien)
Familienministerium benutzt gefälschte Zahlen zur Durchsetzung der Internet Zensur:
Das Handelsblatt berichtet:
Experten greifen von der Leyen an
Die dramatischen Zahlen, auf die sich Bundesfamilienminister Ursula
von der Leyen (CDU) bei den geplanten Internet-Sperren für Websites mit
kinderpornografischen Material beruft, beruhen möglicherweise auf
fehlinterpretierten Statistiken. Laut dem Computerfachmagazin „c't“ hat
die zitierte Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA) keinerlei
Aussagekraft für die politische Debatte. Wie das Magazin vorab
berichtet, erfasse das BKA jede Ermittlung bei einem Anfangsverdacht.
Das lasse jedoch keinen Schluss über die Zahl der nachgewiesenen
Straftaten zu.
Für die Fallzahlensteigerung zwischen 2006 und 2007 gäbe es viele
Gründe, so die „c't“, beispielsweise die bessere Ausbildung und
Ausstattung der Ermittler. Dass sich das Problem tatsächlich verschärft
hat, sei dagegen eher unwahrscheinlich. So waren im Jahr 2007 im Zug
einer einzigen Polizeiaktion, der „Operation Himmel“, 12 000 Bürger in
Verdacht geraten, von denen nun viele in der Fallstatistik stehen. In
mehreren Bundesländern ist der größte Teil dieser Fälle unterdessen ad
acta gelegt worden, ohne dass sich der Verdacht bestätigt hätte.
Das Computermagazin c't urteilt:
Es erstaunt, dass Ministerin von der Leyen kompromisslos an ihren
Plänen festhält und Bedenken von Experten beiseite wischt, ohne darauf
sachlich zu antworten. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des
Bundestags etwa bescheinigt dem Sperrvorhaben, weitgehend wirkungslos
und gleichzeitig grundrechtsgefährdend zu sein. Solche Aussagen hält
die Ministerin für „unterirdisch“. Die Gesellschaft für Informatik
(GI), also die größte Ansammlung von Fachkompetenz im deutschsprachigen
Raum, plädierte Anfang April fast schon verzweifelt für eine
effektivere Strafverfolgung. Die geplanten Sperrungen dagegen seien
wenig hilfreich, sondern überwiegend schädlich.
Bei nüchterner Betrachtung scheint es kaum möglich, dass Ministerin
Ursula von der Leyen wirklich daran glaubt, durch Websperren den Handel
mit Kinderpornografie spürbar eindämmen oder gar den Missbrauch von
Kindern verhindern zu können. Zu offensichtlich läuft diese Aktion in
eine falsche Richtung. Und damit taugt sie noch nicht einmal als
gesellschaftliches Signal. Denn das würde lauten: Wir starten einen
dilettantischen Versuch, das Problem zu verdecken, tun aber nichts
dagegen.
--->C't Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere
Aufruf
--->Mahnwache gegen Internetsperre am 17. April in Berlin
Protestaufruf von netzpolitik.org gegen Internetsperren
Hier ist die Liste der Internetprovider mit Angaben ihrer Entscheidungen zur Zensur
Mahnwache am Freitag: Keine Scheuklappen fürs Netz!
Gegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft.
Wann & Wo?
Am Freitag, den 17. April 2009*
Zwischen 9 Uhr und 9:30 Uhr
Vor dem Presse- & Besucherzentrum der Bundespressekonferenz
Reichstagsufer 14 | U+S-Bhf. Berlin-Friedrichstraße
Karte: http://tinyurl.com/d9d7pm
Was?
Am
Freitag wollen die größten Internetprovider Deutschlands
einen Vertrag mit Bundesfamilienministerin von der Leyen unterzeichnen,
in dem sich die Provider freiwillig verpflichten über das Internet
zugängliche, kinderpornographische Inhalte herauszufiltern bzw. zu
sperren.
Wir sind überzeugt, dass mit diesem Vorgehen weder
der eigentliche Missstand des Kindesmissbrauchs noch dessen
Dokumentation im Internet gelöst werden kann. Die Probleme werden
ausgeblendet und darüber hinaus Wege geschaffen werden, die eine
Zensur des Internets für beliebige Inhalte ermöglichen.
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