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Geheimsache Lebensmittel | Drucken |
08.03.2010
Noch geheimer als das Wirken der Notenbanken ist die "Deutsche Lebensmittelbuchkommission". Dieser in der Öffentlichkeit kaum bekannte Geheimzirkel legt "Lebensmittelbezeichnungen" fest. Ziel: Irreführung der  Verbraucher. Foodwatch verlangte die Offenlegung der geheimen Sitzungsprotokolle dieses obskuren Vereins. Doch die Klage wurde abgelehnt!
 
Schinkenbrot muss in Deutschland keine Spur Schinken enthalten. Wer solche Festlegungen mit welchen Argumenten durchgesetzt hat, bleibt weiterhin Geheimsache. Dahinter steckt die so genannte "Deutsche Lebensmittelbuchkommission". Sie ist verantwortlich für teils äusserst irreführende Bezeichnungen bei Lebensmitteln. Ziel: Irreführung der Verbraucher.
 
Beispiel: "Kalbsleberwurst" muss nach diesen Richtlinien keine Kalbsleber enthalten.  Für die Bezeichnung "Schokoladenpudding" genügt 1% Kakaopulver. Brot muss nicht gebacken werden, sondern wird durch Heißextrudieren des Brotteigs hergestellt. "Fruchkremfüllungen" brauchen keine Früchte enthalten, sondern bestehen ausschließlich aus künstlichen Aromen.
 
Die "Deutsche Lebensmittelbuchkommission" sorgt also dafür, dass Bezeichnungen für Lebensmittel legalisiert werden, die eigentlich den Tatsbestand des Betrugs erfüllen. Denn das, was dem Verbraucher suggeriert wird, ist oft nicht "drin". 
 
Auf geheimen Treffen legt die Lebensmittelbuchkommission fest, welche Bezeichnungen benutzt werden dürfen. Wie man zu den Ergebnissen kommt, bleibt ebenfalls geheim: die Sitzungsprotokolle dieser dubiosen Kommission sind geheim, genau so wie die Teilnehmer. 
 
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch auf Veröffentlichung der geheimen Sitzungsprotokolle der "Deutschen Lebensmittelbuchkommission" abgewiesen (Az 13 K 119/08). "Das Lebensmittelbuch bleibt ein Buch mit sieben Siegeln", erklärte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. Er kündigte an, Berufung einzulegen.

foodwatch hatte Ende 2007 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um eine Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission zu erreichen.

Das in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannte Gremium legt in seinen "Leitsätzen" so genannte "Verkehrsbezeichnungen" von Lebensmitteln fest, die für die Kaufentscheidung der Verbraucher entscheidend sind.

Dabei wurden Konsumenten in der Vergangenheit oft irreführende Begriffe zugemutet - so wurde festgelegt, dass zusammengeklebte Fleischfasern als "Formfleisch-Schinken" und beschädigte Salzheringe als "Wrackheringe" verkauft werden dürfen oder Kalbsleberwurst keine Kalbsleber enthalten musste. Die Mogel-Strategie der Lebensmittelindustrie wird durch solche Definitionen erleichtert.

Den vom Bundesernährungsministerium ernannten 32 Mitgliedern der Lebensmittelkommission, darunter Lobbyisten der Nahrungsmittelindustrie, erlegt die Geschäftsordnung ausdrücklich eine "Verschwiegenheitspflicht" auf.

Die Protokolle der nicht öffentlichen Sitzungen bleiben unter Verschluss. Daher erfährt die Öffentlichkeit nicht, wie die Entscheidungsfindung abläuft und welche Interessen von wem vertreten werden.

An dieser Situation hat sich nichts geändert, auch wenn das Bundesernährungsministerium seit einigen Wochen Sachstandsberichte aus den Fachausschüssen teilweise und anonymisiert im Internet veröffentlicht.

foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode kritisierte, dass für Verbraucher weitreichende Festlegungen trotz gesetzlich verankerter Informationsrechte einfach durch ein "Schweigegelübde" in der Satzung der Kommission umgangen werden können: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht eine sachliche Diskussion in der Lebensmittelbuchkommission nur für möglich hält, wenn sie im Geheimen stattfindet - mit diesem Argument müssten ja auch die Beratungen und Abstimmungen im Deutschen Bundestag hinter verschlossenen Türen stattfinden."


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