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Geheimer Darlehensvertrag mit Griechenland: Ausstieg möglich | Drucken |
24.05.2010

Erstmals Einblick in den geheimen Darlehensvertrag mit Griechenland. Sämtliche Darlehen der Euro-Länder für Griechenland können komplett oder für ein Geberland annulliert werden, wenn der Europäische Gerichtshof oder ein nationales Verfassungsgericht die Kreditvergabe für rechtswidrig erklärt.

 

 

Sämtliche Darlehen der Euro-Länder für Griechenland können komplett oder für ein Geberland annulliert werden, wenn der Europäische Gerichtshof oder ein nationales Verfassungsgericht  die Kreditvergabe für rechtswidrig erklärt.

Das besagt laut BILD.de der bisher vertrauliche Darlehensvertrag und die Gläubigervereinbarung zwischen den Euro-Ländern und Griechenland. Danach enthält der Vertrag über das 80-Milliarden-Darlehen der Euro-Staaten für Athen zwei Ausstiegsklauseln.

 

Die erste ist für den Fall vorgesehen, dass ein EU-Gericht oder ein Verfassungsgericht in einem der Euro-Länder rechtskräftig entscheidet, dass die gesamte Kreditvergabe an die Griechen gegen EU-Recht oder nationales Recht verstößt. In diesem Fall werde der Vertrag insgesamt oder für das betroffene Land “unverzüglich und unwiderruflich annulliert“, heißt es laut BILD.de in dem 42-Seiten-Papier.

Es dürfe dann aber nicht die sofortige vorzeitige Rückzahlung des Darlehens von den Griechen verlangt werden. Würde in Deutschland das Bundesverfassungsgericht das Darlehen als unvereinbar mit deutschem oder EU-Recht erklären, wäre die deutsche Beteiligung an der Milliarden-Hilfe nichtig.

Die Bundesregierung brauchte dann zwar keine weiteren Gelder mehr zur Verfügung zu stellen, dürfte aber nicht die sofortige Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen verlangen.


Eine zweite Ausstiegsklausel ist vorgesehen, falls ein Geberland für seinen Anteil an der Griechenland-Hilfe selbst ein Darlehen aufnehmen muss und dafür mehr Zinsen zahlen muss, als es von den Griechen zurückbekommt. Das Geberland solle dann die Differenz von den anderen Euro-Ländern ersetzt bekommen. Seien diese nicht dazu bereit, kann das Geberland seine Beteiligung am Griechenland-Darlehen verweigern.


Wie BILD.de weiter berichtet, brauchen die Griechen die 80 Milliarden Euro Darlehen bis zu drei Jahre lang nicht zu tilgen. Sie könnten bei jeder neuen Darlehens-Tranche eine Tilgungsfreiheit für eine bestimmte Zeit beantragen. Die maximale tilgungsfreie Zeit betrage dem Darlehensvertrag zufolge drei Jahre ab Auszahlungsdatum.


Die Mindest-Darlehenssumme pro Tranche betrage demnach jeweils eine Milliarde Euro. Die Darlehen dürften eine Maximal-Laufzeit von fünf Jahren haben. Den Geberländern müssen die Griechen eine “Service-Gebühr“ für die Bereitstellung der Darlehen in Höhe von 0,5 Prozentpunkten der Darlehenssumme zahlen.

In Deutschland kassiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Gebühr, weil über sie der deutsche Anteil abgewickelt wird. Wird der gesamte deutschen Anteil von 22,3 Milliarden Euro von den Griechen abgerufen, würde die KfW rd. 112 Millionen Euro Gebühr kassieren.


Zudem sind gestaffelte Zinssätze für die Griechenland-Darlehen vorgesehen: In den ersten drei Jahren sind drei Prozentpunkte Aufschlag auf den sogenannten “Euribor“-Zinssatz vorgesehen. Danach erhöht sich der Zinsaufschlag auf vier Prozentpunkte.


Bei Zahlungsverzug droht ein weiterer Aufschlag von zwei Prozentpunkten. Die Griechen müssen die Darlehen “anteilig und gleichrangig“ an alle Geberländer zurückzahlen. Eine Bevorzugung einzelner Staaten bei der Rückzahlung ist strikt verboten.

Zudem verpflichten sie sich, “geeignete Maßnahme zur Verhinderung und Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen Unregelmäßigkeiten“ bei der Übernahme der Darlehen zu verhindern. Die EU-Kommission darf sogar mit eigenen Bevollmächtigten in Griechenland kontrollieren, ob die bereitgestellten Gelder in die richtigen Kanäle fließen. Athen muss den Kontrolleuren dazu unbeschränkten Zutritt zu den Behörden und Institutionen ermöglichen.

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