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ARD: Online-Angebote = Rundfunk

Die öffentlich-rechtliche Propaganda-Krake ARD vertritt die Auffassung, dass Internet-Angebote „Rundfunk“ sind und deshalb eine Lizenz benötigen. Die FAZ greift deshalb die ARD hart an: "ARD verkündet nichts anderes als einen totalen Machtanspruch, das Ende der freien Presse und die Herrschaft des Staatsjournalismus". Doch der ARD-Boss wähnt sich im Recht.



Die FAZ greift den ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust hart an. Auslöser des Streits ist ein Gutachten des ehemaligen Präsidenten des  Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, das er im Auftrag der ARD-Gremien erstellt hatte. Darin wird den öffentlich-rechtlichen Anstalten ein Freibrief zur Entfaltung im Internet erteilt. Zudem werden journalistische Online-Angebote, auch wenn sie von Zeitungen stammen, grundsätzlich als Rundfunk eingestuft – in letzter Konsequenz bedeutet diese von der ARD verbreitete Rechtsauffassung, dass Zeitungen für ihre Online-Angebote Rundfunklizenzen beantragen müssten.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) beschäftigte sich bereits am Mittwoch auf der Seite eins mit dem Ausgang des „ARD-internen Dreistufentests“, dem vom Gesetzgeber verordneten Verfahren zur öffentlich-rechtlichen Präsenz im Web: "Es verkündet nichts anderes als einen totalen Machtanspruch, das Ende der freien Presse und die Herrschaft des Staatsjournalismus", hieß es in dem Kommentar. "Das Internet, die Presse werden zum Rundfunk und zu einer hoheitlichen Aufgabe erklärt."

„Zeitungs- und Zeitschriftenjournalisten“, so Schirrmacher nun, würden in Papiers Deutung „zu einer nur noch geduldeten Spezies des Internetzeitalters“ gemacht. Die verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen ließen sich nicht abschätzen. „Sie haben sich entschlossen, mit einer in der Maßlosigkeit kaum noch zu überbietenden Behauptung an die Öffentlichkeit zu treten. Ich glaube nicht, dass irgendein Printjournalist sie unwidersprochen lassen kann.“


Gegen solcherlei Anfeindungen wehrt sich nun der ARD Boss Boudgoust. Dieser bezeichnete die Argumente der FAZ als „geschichtsvergessen“ und „einer seriösen Zeitung unwürdig“ . Der ARD-Boss veröffentlichte den Angriff auf die FAZ direkt
auf der ARD-Startseite und verteidigte dort zugleich seine merkwürdige Auffassung von Pressefreiheit  

Angesichts solcher Beleidigungen hat sich nun FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher persönlich in die Diskussion eingeschaltet. In seinem Antwortschreiben auf den offenen Brief des ARD-Vorsitzenden hat sich Schirrmacher  befremdet über diese Form der Beschwerde gezeigt.

„Der Inhalt Ihres Schreibens hat mich nicht überrascht, weil es ja bereits einen Tag bevor ich es erhielt, auf der Internetstartseite der ARD zu lesen war. Offenbar gehört das zu Ihrem Alltag“, schreibt Schirrmacher nun. „So arbeiten wir allerdings nicht. Beschwerden über Redakteure mit der Absicht der Sanktionierung erreichen in der ,FAZ‘ auch dann nicht ihren Zweck, wenn sie über offene Briefe oder Rundfunkräte verbreitet werden.“

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