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Datenschützer: Bedingungen für Google- Streetview

Bundesdatenschützer knüpft Inbetriebnahme von Google- Streetview an Bedingungen. „Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Dienstes ist neben der Gewährleistung eines datenschutzgerechten Widerspruchsverfahrens, dass Gesichter und KFZ-Kennzeichen verpixelt werden."

 


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat den US-Internetkonzern Google aufgefordert, vor dem eigentlichen Start seines Städtebilderdienstes Streetview zahlreiche datenschutzrechtliche Bedingungen zu erfüllen. „Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Dienstes ist neben der Gewährleistung eines datenschutzgerechten Widerspruchsverfahrens, dass Gesichter und KFZ-Kennzeichen verpixelt werden, und zwar nicht nur bei der Darstellung der Aufnahmen im Internet, sondern auch in den Rohdaten, die in den USA gespeichert werden“, sagte Schaar am Dienstag Handelsblatt Online.

Google hatte am Dienstag bekannt gegeben, dass sein Kartendienst Street View in Deutschland erstmalig Ende des Jahres für 20 Städte im
Internet abrufbar sein soll. Ab nächster Woche könnten Mieter und Hausbesitzer mit einem Online-Formular oder per Brief Widerspruch einlegen und ihr Haus im Internet unkenntlich machen lassen.

Es sei zwar ein positives Signal, dass Google zugesagt habe, Widersprüche gegen die Darstellung des eigenen Hauses in Google Streetview zu berücksichtigen. Das Verfahren müsse aber so gestaltet sein, dass sowohl Internetnutzer als auch Betroffene, die das Internet nicht nutzen, ihr Widerspruchsrecht ausüben können, betonte Schaar. „Dies bedeutet, dass neben dem Widerspruchstool auch die Möglichkeit gegeben sein muss, den Widerspruch schriftlich einzulegen.“ Hilfreich wäre auch, wenn Google den Betroffenen eine telefonische Hotline zur Verfügung stellen würde.

Schaar verlangte zudem, dass der Widerspruch nicht nur in einem engen Zeitfenster, sondern auf Dauer möglich sein müsse. „Vor Inbetriebnahme des Dienstes in Deutschland muss gewährleistet sein, dass sämtliche bis dahin eingelegten Widersprüche abgearbeitet werden“, sagte der Datenschützer. „Schließlich darf es nicht dazu kommen, dass Google die persönlichen Identifikationsdaten, die im Rahmen des Widerspruchsverfahrens anfallen, auf Dauer zentral speichert oder zu anderen Zwecken verwendet.“

Schaar wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der neue Dienst von Google unter Dauerbeobachtung stehe. Der Umgang mit Streetview sei Gegenstand laufender Beratungen der “Artikel 29-Gruppe“, des unabhängigen Beratungsgremiums der Europäischen Union in Datenschutzfragen. „Dabei geht es auch um die Frage, wie Google die Vorgaben der europäischen Datenschutzrichtlinie und des zwischen der Europäischen Union und den USA abgeschlossenen Safe Harbor-Abkommens gewährleistet."

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