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Illegale Birnen

Trotz Verbots noch Hunderttausende Glühbirnen im Handel. Seit dem 1. September 2009 dürfen klare Glühbirnen mit 100 Watt Leistung nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, seit dem 1. September dieses Jahres gilt dies auch für Birnen mit 75 Watt.

 

Trotz des bereits seit mehr als einem Jahr geltenden Verbots verkaufen deutsche Baumarktketten noch immer in großen Mengen Glühbirnen mit hoher Leistung. Nach Informationen der Marktforschungsgesellschaft GfK, die der WELT (Samstagausgabe) exklusiv vorliegen, gingen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bundesweit noch 210 000 Glühbirnen mit Leistungen von 80 Watt oder mehr über die Ladentheken. Seit dem 1. September 2009 dürfen klare Glühbirnen mit 100 Watt Leistung laut geltendem Recht nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, seit dem 1. September dieses Jahres gilt dies auch für Birnen mit 75 Watt.

Laut der GfK-Untersuchung gingen auch nach dem Inkrafttreten des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) die Verkaufszahlen von Glühbirnen insgesamt um lediglich 22 Prozent zurück. Mit dem Gesetz setzte die Bundesregierung eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2005 um. Das Ziel der EU-Richtlinie ist, die Glühbirnen schrittweise durch umweltschonende Energiesparlampen zu ersetzen. Das Gesetz greift jedoch laut Umweltverbänden bisher kaum. „Der Sinn der EU-Richtlinie, die Glühbirnen so schnell wie möglich aus dem Handel zu nehmen, wird in Deutschland bisher komplett verfehlt“, sagte Maria Elander, Leiterin des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe in Berlin.

In vielen Baumärkten finden sich auch heute noch Glühbirnen mit 100 Watt Leistung, obwohl diese offiziell nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Das belegen auch stichprobenartige Testbesuche dieser Zeitung. Laut Gesetz bewegen die Handelsketten sich damit in einer rechtlichen Grauzone. Zwar dürfen sie die entsprechenden Birnen seit dem Stichtag nicht mehr einkaufen, ihre Lagerbestände jedoch noch abverkaufen. Die Tatsache, dass auch über ein Jahr nach Inkrafttreten des Verbots noch 100-Watt-Glühbirnen in den Regalen stehen, sieht die Deutsche Umwelthilfe als Beleg dafür, dass die Handelsketten zuvor Hamsterkäufe getätigt haben. „Es kann einem keiner weismachen, dass die Händler heute noch immer die Birnen vorrätig haben könnten, wenn sie nicht vorher großzügig aufgestockt hätten“, so Elander.

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