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Pensionskassen sollen Euro-Ramsch kaufen | Drucken |
17.01.2012

Schlechtere französische Bonität zwingt Bundesregierung zu Regeländerung bei Beamtenpensionen. Derzeit dürfen dafür nur Wertpapiere gekauft werden, die von den drei großen Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch mit der Bestnote „AAA“ beurteilt worden sind. Das soll jetzt geändert werden.


Die umstrittene Herabstufung der Kreditwürdigkeit Frankreichs und anderer Länder hat nach Informationen von Handelsblatt Online Konsequenzen für die deutsche Beamtenversorgung. Die Bundesregierung ist daher gezwungen, die Regeln zu ändern, nach denen milliardenschwere Rücklagen für die Altersvorsorge der Staatsbediensteten gebildet werden.

Betroffen sind zwei insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro schwere Fonds der Beamtenversorgung. Derzeit dürfen dafür nur Wertpapiere gekauft werden, die von den drei großen Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch mit der Bestnote „AAA“ beurteilt worden sind. Damit würden etwa französische und österreichische Staatspapiere nach dem Verlust der Bestnote bei Standard & Poor's tabu werden.

„Vor dem Hintergrund der aktuellen finanzmarktpolitischen Entwicklungen sind sich Bundesinnenministerium und das! Bundesfinanzministerium im Grundsatz einig, dass die Anlagerichtlinien an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen sind“, zitiert Handelsblatt Online aus einer Stellungnahme des Innenministeriums.

Betroffen sind die 4,8 Milliarden Euro schwere Versorgungsrücklage und der 328 Millionen Euro schwere Versorgungsfonds (Stand je 30.9.2010). Die Rücklage dient als Ergänzung zu Pensionszahlungen aus dem Bundeshaushalt und wird ab 2017 über 15 Jahre lang ausgeschüttet. Dadurch sinkt die Haushaltsbelastung des Bundes aus Altersvorsorgeansprüchen in diesem Zeitraum. Aus dem Versorgungsfonds werden künftig Pensionen von Beamten bezahlt, die nach 2007 ihren Dienst angetreten haben.

Die Sondervermögen werden von der Bundesbank verwaltet. Die Institution war zu keiner Auskunft bereit, da man zwar bei der Verwaltung der Sondervermögen beratend zur Seite stehe, letztlich aber nur das ausführende Organ sei.

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