Der Bayerischen Landesbank droht ein neues Risiko von bis zu 500 Millionen Euro. Angestellte bestehen auf Luxuspensionen und verklagen BayernLB. Es geht um beamtenähnliche Versorgungsverträge, die den Bankern nach ihrem Ausscheiden eine überdurchschnittliche Absicherung gewähren.
Der Bayerischen Landesbank (BayernLB) droht ein neues Risiko von bis zu 500 Millionen Euro. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, urteilt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 15. Mai über acht Klagen von Angestellten gegen ihren Arbeitgeber. Es geht um beamtenähnliche Versorgungsverträge, die den Bankern nach ihrem Ausscheiden eine überdurchschnittliche Absicherung gewähren.
Das Kreditinstitut hatte die Luxuspensionen 2009 gegen eine deutlich abgespeckte Variante ersetzt. Etwa ein Viertel der betroffenen 2300 Mitarbeiter haben laut Angaben der BayernLB das veränderte Angebot nicht akzeptiert. Die Münchner Rechtsanwältin Heidrun Hans, die zwei der Kläger in Erfurt vertritt (Aktenzeichen: 3 AZR 281/11 und 3 AZR 279/11), sagte FOCUS: „Seit 2009 sind deshalb Hunderte von Klagen auf Abschluss eines Versorgungsvertrags anhängig.“
Zwar ist das Erfurter Urteil zu den acht exemplarischen Fällen für künftige Entscheidungen an anderen Gerichten nicht bindend. Laut Hans „besteht aber die große Hoffnung, dass sich die übrigen Verfahren inhaltlich erledigen, wenn das Bundesarbeitsgericht über dem Anspruch im Grunde nach entschieden hat“.
Rechnerisch ergibt sich so ein Kostenrisiko von 500 Millionen Euro. Das ist ein Viertel der zwei Milliarden Euro, die die BayernLB als Gesamtbelastung aus der Versorgung angibt. Wie es in der Bank heißt, hat die BayernLB keine bilanziellen Rückstellungen für diese Risiken gebildet.