AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

Enteignungs-Steuer kommt

SPD-Länder machen Ernst mit Vermögensteuer. Politiker erträumen Mehreinnahmen von 11,5 Mrd. Euro. SPD-Chef Sigmar Gabriel hat die Vermögensteuer bereits als wichtiges Projekt einer rot-grünen Bundesregierung benannt.

 

Die SPD-regierten Länder wollen ab 2014 die Vermögensteuer wieder erheben. Dadurch sollen pro Jahr 11,5 Mrd. Euro zusätzlich in die Länderkassen fließen. Das ergibt sich aus dem Gesetzentwurf, den die Länder möglichst bald in den Bundesrat einbringen wollen. Der Entwurf liegt der FTD vor. Der Steuersatz soll ein Prozent betragen, der persönliche Freibetrag für natürliche Personen 2 Mio. Euro.

Den SPD-geführten Ländern ist bewusst, dass sie die Vermögensteuer nicht werden durchsetzen können, solange die schwarz-gelbe Koalition im Bund regiert. Sollten die Sozialdemokraten aber nach der Bundestagswahl im Herbst 2013 an der Regierung beteiligt sein, könnten sie die Wiederbelebung der Vermögensteuer zur Bedingung machen – wie die Reichensteuer zum Start der Großen Koalition 2005.

SPD-Chef Sigmar Gabriel hat die Vermögensteuer bereits als wichtiges Projekt einer rot-grünen Bundesregierung benannt. Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie in einem Urteil von 1995 als grundgesetzwidrig eingestuft. Das lag aber an den damaligen Vorschriften zur Bewertung von Vermögen. Diese sind mittlerweile schon zur Erhebung der Erbschaftsteuer geändert worden. Grundsätzlich ist eine Vermögensteuer nicht verfassungswidrig.

In dem Gesetzentwurf heißt es im Begründungsteil, im internationalen Vergleich besteuere Deutschland Vermögen niedrig. Das Aufkommen sämtlicher vermögensbezogenen Steuern betrage nur 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Untersuchungen der Industrieländerorganisation OECD hätten ergeben, dass Steuern auf Vermögen, Erbschaften und Schenkungen kaum verzerrende Wirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung hätten.

Nach den Plänen der SPD-regierten Länder soll der persönliche Freibetrag von 2Mio. Euro für Ehepaare verdoppelt werden, was üblich ist. Großzügig ist diese Regelung: Stirbt ein Ehepartner, profitiert die Witwe oder der Witwer noch zwei weitere Steuerjahre von dem Freibetrag des Verstorbenen.

Der Freibetrag von 2 Mio. Euro wird aber bis auf einen Sockelbetrag von 500000 Euro abgeschmolzen, wenn das Gesamtvermögen die Grenze von 2 Mio. Euro deutlich überschreitet. Der Vermögenswert, der über diese Grenze hinausgeht, wird zu 50 Prozent angerechnet, um den Freibetrag zu reduzieren. Bei einem Gesamtvermögen von 5 Mio. Euro würden 3 Mio. Euro die Grenze übersteigen. 50 Prozent davon sind 1,5 Mio. Euro, die von dem Freibetrag abgezogen würden. Übrig bliebe noch der Sockelbetrag von 500 000 Euro.

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Aktuelle Presse

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) aufgerufen, in ihrem Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergeldes die geplanten Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer nicht [ ... ]

Die Deutsche Bahn (DB) sieht derzeit keine Möglichkeit, Bahnhofstoiletten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Man halte "eine kostenfreie Nutzung derzeit nicht realisierbar, da hohe Standards [ ... ]

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) spricht sich dafür aus, dass junge Menschen ihren Zivildienst künftig auch in Handwerksbetrieben ableisten können. Der "Bild" (Montagsausgabe) [ ... ]

Nach dem Tiktok-Verbot für Jugendliche in Australien fordern auch Politiker in Deutschland ein entsprechendes Verbot und eine Altersgrenze für die Nutzung. Der "Bild" (Montagsausgabe) sagte Schleswig-Holsteins [ ... ]

Die ehemalige Landwirtschaftsministerin und Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast fordert ihre Partei dazu auf, sich von dem Gedanken zu verabschieden, dass der ehemalige Parteichef und Ex-Vizekanzler [ ... ]

Top-Ökonomen üben scharfe Kritik an Abkehr vom Verbrenner-Aus

Die absehbare Abkehr vom europäischen Verbrenner-Aus 2035 sorgt für heftige Kritik unter Ökonomen. Es löse weder die aktuellen Probleme der Hersteller noch sichere es Industrie-Jobs [ ... ]

Der VfB Stuttgart hat sich zum Abschluss des 14. Spieltags der Fußball-Bundesliga bei Werder Bremen mit 4:0 durchgesetzt. Die Partie begann mit frühen Chancen für die Hausherren. Ein Tor [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.