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Hessen: Ungeimpfte müssen draußen bleiben - auch im Einzelhandel

In Hessen gilt die 2G-Option jetzt auch für den Einzelhandel: Geschäfte dürfen Ungeimpften den Zutritt verweigern.

 

Bisher können Betreiber im hessischen Kultur-, Gastronomie- und Veranstaltungsbereich wählen, ob sie nur noch Corona-Geimpfte und -Genesene in ihre Räumlichkeiten lassen. Nun erweitert die Landesregierung das 2G-Optionsmodell. Es gilt künftig auch im Einzelhandel.

Auch Einzelhändler in Hessen können nun wählen, ob sie nur noch Corona-Geimpfte und -Genesene in ihren Läden empfangen. Dieses 2G-Optionsmodell wird auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet, wie die Landesregierung zu den neuen Beschlüssen des Corona-Kabinetts mitteilte.

Die Landesregierung geht davon aus, dass der hessische Einzelhandel die 2G-Option höchstens tageweise nutzen wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs wie Supermärkte davon keinen Gebrauch machen werden.

 

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Aktuelle Presse

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