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Sarrazin: Gut, dass der Maas-Hass Tweet gelöscht wurde


Thilo Sarrazin, über dts NachrichtenagenturEx-Bundesbank-Vorstand und Bestseller-Autor Thilo Sarrazin (SPD) sieht für das neue Netzdurchsetzungsgesetz keine Zukunft. "Ich gebe dem NetzDG vielleicht noch ein halbes Jahr, dann wird es begraben", sagte Sarrazin der "Bild" (Dienstagsausgabe).

Er halte das neue Gesetz zur Löschung offensichtlich rechtswidriger Inhalte in Sozialen Netzwerken für "wenig durchdacht", so Sarrazin.

"Das Gesetz stellt sich neben die bisherige Rechtsprechung - und damit ins Abseits. Die Folge wird sein: Dutzende Pöbler etwa aus der AfD stellen sich als verfolgte Unschuld und als Opfer der Zensur dar. Sie werden auf Rücknahme der Löschungen und Sperrungen klagen und damit am Ende vor Gericht Erfolg haben."

Er selbst habe in zahlreichen Prozessen erfahren müssen, wie schwierig es sei, sich gegen Beschimpfungen zu wehren, so Sarrazin weiter. "Ich wurde selbst jahrelang öffentlich beschimpft und verleumdet, habe auch fünf- bis sechsmal pro Jahr prozessiert - und nur zweimal gewonnen. Weil Gesetze und Rechtsprechung bei uns die Grenzen der Presse- und Meinungsfreiheit sehr weit stecken."

Über das jüngste Verschwinden eines Tweets von Bundesjustizminister Heiko Maas, der ihn 2010 als "Idioten" beschimpfte, habe er sich allerdings gefreut, erklärte Sarrazin. "Ich werde ungern als Idiot verunglimpft, auch wenn das heute in der Politik zum Umgang gehört. Rechtlich hätte ich bisher keine Chance gehabt, einen solchen Tweet verschwinden zu lassen."

 

Dazu erklärt die medienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Karin Wilke:

„Nun kriegt sich die SPD wegen des eigens gegen die AfD gerichteten Gesetzes, das fatal an die Überwachungspraxis der Stasi erinnert, untereinander in die Haare. Immerhin bezeichnete Maas seinen ‚Parteifreund‘ Sarrazin nach einem Moscheebesuch offenbar islamisch beseelt in einem Tweet öffentlich als ‚Idiot‘. Der Tweet wurde inzwischen gelöscht.

Aber ich gebe dem SPD-Mann Sarrazin recht. Das Gesetz wird verschwinden. Spätestens, wenn das erste deutsche Gericht feststellt, dass es einen groben Verstoß gegen das Grundgesetz, Artikel 5, darstellt, welcher die uneingeschränkte Meinungsfreiheit garantiert.“

Foto: Thilo Sarrazin, über dts Nachrichtenagentur

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