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Moschee-Zwang im Unterricht: Verfassungsbeschwerde

Rendsburg, Schleswig-Holstein: Weil sie ihrem Kind nicht erlaubten, während des Erdkundeunterrichts eine Moschee zu besuchen, wurden Eltern per Gericht zu Bußgeld verurteilt. Eine Klage dagegen scheiterte in allen Instanzen. Nun wollen sie Verfassungsbeschwerde einreichen.

 

Ausführlicher Hintergrund:

Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

Moschee-Zwang im Unterricht: Rendsburger Fall geht in nächste Instanz

 

Die wegen der Verweigerung eines Moscheebesuchs verurteilten Eltern haben die letztinstanzliche Entscheidung des OLG Schleswig mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen (Az.: 1 BvR 1070/19).

Rechtsanwalt Alexander Heumann, der für das Verfahren in Karlsruhe bevollmächtigt wurde, erklärte gegenüber der Presse: „Das gesamte Verfahren in Schleswig-Holstein, also die Bußgeldbescheide, das Urteil des Amtsgerichts Meldorf und die Justizverweigerung durch das OLG Schleswig, verletzen meine Mandanten in ihren Grundrechten, insbesondere in ihrer Religions- und Weltanschauungsfreiheit und in ihrem elterlichen Erziehungsrecht. Diese Grundrechtsverletzungen habe ich mit der Verfassungsbeschwerde gerügt.“

Rechtsanwalt Heumann sagte weiter: „Die Verfassungsbeschwerde wurde durch viele Unterstützer ermöglicht. Besonders großzügig hat sich die AFD HESSEN als Sponsor für die Verteidigung der Grundrechte der betroffenen Familie gezeigt. Ohne diese Unterstützung, für die ich allen Spendern und vor allem der AFD HESSEN im Namen meiner Mandanten recht herzlich danke, wäre es nicht möglich gewesen, den Fall nach Karlsruhe und gegebenenfalls später auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tragen.“

Zum Hintergrund:

Im Rendsburger Schulschwänzer-Fall geht es - erstens - darum, ob der Islam „zu Deutschland gehört“ und als obligatorischer Unterrichtsstoff für Schüler taugt. Zweitens darum, was aus dem Rechtsstaat wird, wenn z.B. ´böses´ Moschee-Schwänzen und ´gutes´ (FridayForFuture-) Schwänzen unterschiedlich nach politischer Korrektheit beurteilt wird. 

Letztlich erweist sich der Fall als Eisbergspitze einer neuen „Demokratie-Pädagogik“, die Demokratie als vom Volk abgekoppelte globale „Lebens-“ und „Herrschaftsform“ versteht (s. Beschluß der Kultusministerkonferenz von Oktober 2018): Anhänger des traditionellen Dreiklangs ´Gott, Familie, Vaterland´ werden in nahezu asylerheblicher Weise als „Rechtspopulisten“ verfolgt, selbst in der Schule.

Deutschland soll ein sexuell „gender“-gerechtes, aber gleichzeitig scharia-buntes Einwanderungsland für die dritte Welt werden, das die europäische Schulden- und Sozialunion sponsert, und - notfalls im selbstmörderischen Alleingang - die Welt vor dem ´Klimawandel´ rettet. Die Väter des Grundgesetzes werden sich - allen Jubiläumsreden zum Trotze - im Grabe herumdrehen.

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