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Ärztekammer: Nicht-EU-Mediziner sollen Wissen per Prüfung nachweisen

Sachsen-Anhalts Ärztekammer fordert, dass ausländischen Medizinern, die hierzulande praktizieren wollen und nicht aus dem EU-Raum stammen, eine Approbation erst dann erteilt wird, wenn sie ihr Wissen und Können in einer fachlichen Prüfung nachgewiesen haben.

 

Wie die Mitteldeutsche Zeitung heute berichtet, fordert die Ärztekammer in Sachsen-Anhalt, dass Ärzte aus Nicht-EU-Ländern vor Approbationserteilung ihr Fachwissen mittels Prüfung nachweisen sollen.

Als Hauptgrund für die Forderung nennt Kammerpräsidentin Simone Heinemann-Meerz, dass es vor allem in Gebieten der ehemaligen Sowjetunion und im arabischen Raum sehr leicht sei, Original-Zeugnisse und Urkunden zu kaufen. Allerdings sei das nur schwer erkennbar und kaum nachweisbar.

Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD, André Wendt:

„Es kann grundsätzlich angezweifelt werden, dass die Medizinerausbildung, die in Drittstaaten absolviert worden ist, qualitativ mit der deutschen vergleichbar ist. Versagen die Gleichwertigkeitsprüfungen, kann das tödliche Folgen für uns alle haben. Daher kann ich es nur begrüßen, dass nach der sächsischen Ärzteschaft nun auch die Kollegen aus Sachsen-Anhalt diese Forderung unterstützen. Als AfD-Fraktion haben wir schon mehrfach das Thema angesprochen und dazu einen entsprechenden Antrag (Drs 6/13398) eingereicht.

Die AfD-Fraktion fordert daher, dass generell bei der Anerkennung von Medizinern mit Drittstaatsdiplomen die erfolgreiche Teilnahme am 2. und 3. Abschnitt der „Ärztlichen Prüfung“ des medizinischen Staatsexamens unbedingte Voraussetzung ist.“

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