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Unionsfraktionsvize stellt Schutz für Ukrainer infrage


Unionsfraktionsvize Günter Krings stellt den Flüchtlingsschutz für Ukrainer infrage. "Weil die meisten Menschen aus der Ukraine nicht in die Flüchtlingskategorien des Völker- und Europarechts passen, bleibt es letztlich eine politische Entscheidung, wem wir hier wie lange Aufenthalt gewähren", sagte der CDU-Innenpolitiker dem Magazin Focus.

Ein EU-weiter Schutz dürfe "jedenfalls nicht dazu führen, dass wir die Verteidigung der Ukraine schwächen". Für den ehemaligen parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium spricht daher viel dafür, Männern im wehrfähigen Alter hier "zumindest keinen pauschalen Aufenthaltstitel mehr zu geben". Bislang erhalten ukrainische Staatsbürger im Zuge der europäischen Massenzustrom-Richtlinie pauschalen Schutz in Deutschland und den meisten Mitgliedsstaaten.

Eine ähnliche Auffassung wie Krings vertritt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Peter M. Huber: Ukrainer würden nicht politisch verfolgt, es gebe keinen Bürgerkrieg und willkürliche Gewalt drohe trotz der russischen Angriffe wohl nicht. Auch der Konstanzer Asylrechtler Daniel Thym hält die derzeitige Flüchtlingspolitik in Bezug auf Ukrainer für großzügiger, als sie streng juristisch sein müsste. Würde man die Massenzustrom-Richtlinie nicht aktivieren, müssten Ukrainer einen Asylantrag in Deutschland stellen. Danach würden allerdings schwerlich alle Ukrainer pauschal Schutz bekommen, prognostiziert Thym.

Unterdessen will die EU-Kommission die Massenzustromsrichtlinie im März 2027 erneut um ein Jahr verlängern. Allerdings soll Männern im wehrfähigen Alter der Schutzstatus verwehrt werden. Das sieht ein entsprechender Vorschlag vor. Brüssel kommt damit einer Bitte der ukrainischen Regierung nach. Aufgrund des russischen Angriffskriegs gilt in der Ukraine eine Ausreisesperre für Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren. In Deutschland leben derzeit über 1,3 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine, darunter 355.745 Männer im Alter zwischen 18 und 63 Jahren.

Sollte die Regelung tatsächlich in Kraft treten, würde auch die Zahl der in Deutschland illegal befindlichen Ukrainer steigen. Damit kommen auch Abschiebungen in die Ukraine infrage.

Manuel Ostermann, Bundesvorsitzender der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft, sagte dem Focus: "Die Bundespolizei setzt geltendes Recht an den Grenzen durch. Wenn Wehrpflichtige Ukrainer in der EU keinen Anspruch mehr auf Schutz haben, wird die Bundespolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich sämtliche in Frage kommenden aufenthaltsbeendenden Maßnahmen treffen. Dazu zählen Zurückweisungen und Zurückschiebungen." Allerdings sei es realitätsfremd, dass in großem Stil Männer in die Ukraine zurückgeführt werden. Abschiebungen folgten einem rechtsstaatlichen Verfahren und dafür seien die Bundesländer zuständig, die leider oftmals für Abschiebechaos sorgten.

Ostermann erwartet dennoch, dass Abschiebungen in die Ukraine deutlich einfacher zu realisieren seien als etwa nach Syrien und Afghanistan. "Das häufigste Problem, das uns bei Abschiebungen begegnet, sind fehlende Passersatzpapiere", so der Polizist. Da die Identität der meisten Ukrainer in Deutschland geklärt sei, würden Rückführungen dorthin deutlich unkomplizierter.

Foto: Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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