
Das EU-Parlament hat der Wiedereinsetzung der sogenannten Chatkontrolle zugestimmt. Eine Ablehnung der entsprechenden Ausnahmeverordnung erzielte am Donnerstag nicht die nötige absolute Mehrheit.
Das Europäische Parlament hatte am Dienstag den Weg für eine kurzfristige Abstimmung freigemacht. Mit einer knappen Mehrheit von 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen stimmten die Abgeordneten für einen Dringlichkeitsantrag, den Parlamentspräsidentin Roberta Metsola auf Betreiben der Mitgliedsstaaten und der EVP-Fraktion kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt hatte. Damit konnte das Parlament in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag erneut über das umstrittene Vorhaben abstimmen.
Ziel des Schachzugs war es, die im April ausgelaufene Übergangsregelung zur Chatkontrolle wieder in Kraft zu setzen. Diese Ausnahmeverordnung erlaubte es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft, private Chats, E-Mails und Messenger-Dienste freiwillig und ohne konkreten Verdacht nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Das Parlament hatte einer erneuten Verlängerung nicht zugestimmt, weshalb die Regelung im April ausgelaufen war. IT-Sicherheitsforscher hatten in Brandbriefen immer wieder vor unakzeptabel hohen Fehlerquoten der eingesetzten KI-Scans gewarnt, die die Privatsphäre unbescholtener Bürger gefährdeten.
Foto: Junge Frau mit Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur



