Ein Thema wird von vielen Immobilienbesitzern völlig falsch eingeschätzt. Sie können auch während eines laufenden Mietverhältnisses Modernisierungsmaßnahmen in Ihren Objekten durchführen. Der Mieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, derartige Maßnahmen zu dulden. Auch zur Frage, was tatsächlich als Modernisierungsmaßnahme gelten kann, ist eine gesetzliche Definition vorhanden.
Sie sollten sich also nicht davon abhalten lassen, Modernisierungen in einem laufenden Mietverhältnis durchzuführen. Ein Sache sollten ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Heiko Böhmer.



