Lausanne (awp/sda) - Das Bundesgericht hat ein Urteil des Bundesstrafgerichts im Zusammenhang mit der Freiburger Kantonalbank (FKB) aufgehoben. Es geht um eine mutmasslich illegale Geldtransaktion auf einem FKB-Konto, welche die Bank nicht der Meldestelle für Geldwäscherei anzeigte.
Das Bundesstrafgericht kam Ende November 2017 zum Schluss, dass die Verfolgungsverjährung von sieben Jahren eingetreten sei. Aus diesem Grund stellte es das Verfahren ein.
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Ein Beitrag von awp Finanznachrichten



