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Linke und Grüne kritisieren Elterngeldreform


Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Heidi Reichinnek, hat den Vorschlag zur Elterngeldreform von Bundesfamilienministerin Karin Prien scharf kritisiert.

"Es ist schon besonders perfide, wenn die sogenannte Familienministerin sich hinstellt und damit rühmt, das Elterngeld zu erhöhen, wenn sie gleichzeitig die Bezugsdauer kürzt", sagte Reichinnek der "Süddeutschen Zeitung". "Zwei Monate weniger, dafür ein paar Euro mehr - das ist wirklich eine vollkommen absurde Logik", sagte sie.

Zwar gebe es ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf einen Kita-Platz, aber die Zeit der Eingewöhnung in der Kindertagesstätte werde durch die Kürzung nicht mehr abgedeckt. Eltern könnten ihr Kind am ersten Tag ja nicht einfach vor die Kita stellen und dann zur Arbeit fahren, sagte Reichinnek. Zudem zweifelte sie am gleichstellungspolitischen Nutzen der geplanten Aufteilung der Elterngeldmonate. Weil nur jeder vierte Vater Elternzeit nehme, bedeute die Neuregelung, dass nach neun Monaten Schluss sei und sie danach monatelang ohne eigenes Einkommen dastehen.

Auch die Grünen zweifeln daran, dass die Reform zu mehr Gleichberechtigung führt. Zwar sei es grundsätzlich richtig, Anreize für eine partnerschaftlichere Aufteilung der Elternzeit zu schaffen, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Misbah Khan. Der von der Bundesregierung gewählte Weg sei jedoch widersprüchlich. Wie Reichinnek kritisierte Khan, dass Mütter nur neun Monate im Basis-Elterngeldbezug bleiben können. Im Ergebnis werde dieser Vorschlag vor allem Mütter belasten. Wenn der Partner seine drei Elterngeldmonate nicht nehmen könne oder wolle, hätten Mütter keine Möglichkeit mehr, ihr Kind im ersten Lebensjahr voll zu betreuen, ohne dabei in finanzielle Nöte zu geraten, sagte Khan der "Süddeutschen Zeitung". Das führe zu mehr finanzieller Abhängigkeit und Brüchen in der Erwerbsbiografie von Müttern.

Priens Vorschlag sieht vor, dass die Bezugsdauer des Elterngelds von maximal 14 auf maximal 12 Monate verkürzt wird. Zudem sollen Elternteile je drei Monate verpflichtend im Elterngeldbezug bleiben, um die volle Leistung zu erhalten. Sechs Monate können zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden. Alleinerziehende können demnach 12 Monate Elterngeld beziehen.

Foto: Mutter mit Kind und Kinderwagen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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