Vermieter können nicht nach Lust und Laune Mieterhöhungen verlangen. Ihnen sind Grenzen gesetzt und es gibt eine maximal zulässige Mieterhöhung. Meist bezieht sich die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder aber auf Modernisierungsmaßnahmen.
1. Maximal zulässige Mieterhöhung
Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter die Miete bis maximal 20 Prozent erhöhen. Hierbei spricht man von der Kappungsgrenze. In manchen Regionen Deutschlands gibt es ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Robert Sasse.