Wenn man private Wohn- und Geschäftsräume, Gebäudeteile, Eigentumswohnungen oder Grundstücke gegen Bezahlung anderen Personen überlässt, spricht man von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (V+V). Einige Aufwendungen für diese Objekte kann man von der Steuer absetzen und Mieteinnahmen für die Steuer reduzieren.
1. Komplexe steuerliche Anforderungen des Finanzamtes erfüllen
Alle Mieteinnahmen müssen grundsätzlich verteuert werden. Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten Miete, ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Robert Sasse.