Lausanne (awp/sda) - Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des ehemaligen IT-Angestellten der Bank Sarasin abgewiesen, der Infos zu Devisenkäufen des damaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand weitergab. Auch die Zürcher Staatsanwaltschaft ist in Lausanne abgeblitzt.
Das Zürcher Obergericht hatte den Bankmitarbeiter im August 2017 der mehrfachen Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 Franken.
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Ein Beitrag von awp Finanznachrichten



