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Mit neuer Verfassung das Kartell aufbrechen

Aufgeheizt durch die Propaganda der etablierten Parteien braucht die AfD nun schon Polizeischutz, um für Alternativen zur Euro-Politik eintreten zu können. Deshalb plädiert Hans-Olaf Henkel für eine neue Verfassung.

 

Von Hans-Olaf Henkel

Artikel 21 des Grundgesetzes legt fest: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei.“ Beides stimmt längst nicht mehr. Schon Alt-Bundespräsident Richard von Weizsäcker stellte fest, dass sich die Parteien die Willensbildung inzwischen unter die Nägel gerissen haben. Und wie frei eine Parteigründung wirklich ist, müssen die Gründer der Alternative für Deutschland (AfD) heute erfahren. Aufgeheizt durch die Propaganda der etablierten Parteien brauchen diese nun schon Polizeischutz, um für Alternativen zur Europolitik und mehr Bürgerrechte öffentlich auftreten zu können. 


Der Verfasser ist viel in der Welt herumgekommen, er kennt keine Demokratie, in der die Parteien so mächtig sind wie die deutsche. Die meisten in- und ausländischen Politikwissenschaftler stimmen dieser Beobachtung zu. Natürlich kann eine Demokratie mit achtzig Millionen Einwohnern nicht ohne Repräsentanz auskommen. Aber bei uns haben die Parteien die Wähler auf eine Weise entmündigt, dass die Bürger immer mehr davon überzeugt sind, zur Lösung ihrer eigenen Probleme auf den Staat angewiesen zu sein. Das stärkt wiederum die Parteien: ein Teufelskreis.

 

In den meisten Demokratien wählt das Volk sein Staatsoberhaupt. Bei uns kungeln ein paar Parteioberen unter sich aus, welche Kandidaten der Bundesversammlung zum „Zettelfalten“ präsentiert werden. Unvergessen, wie Angela Merkel ihrem Koalitionspartner Guido Westerwelle in dessen Küche erst Horst Köhler verkaufte, später Christian Wulff aus dem Hut zog, um dann, auf Philipp Röslers Druck hin, Joachim Gauck zu präsentieren. Das Volk durfte nur staunen, sich empören oder Beifall klatschen. Wolfgang Schäuble fordert, dass der Präsident der E.U. vom Volk gewählt werden soll. Unseren Präsidenten sollen wir aber nicht wählen dürfen!


Wählen wir am 22. September den Bundeskanzler? Natürlich nicht. Es sind die Parteigremien, die Merkel und Steinbrück als Kanzlerkandidaten bestimmten, es sind die Fraktionsspitzen im Bundestag, die sie oder ihn demnächst (Fraktionszwang!) wählen lassen. Während in den U.S.A. selbst der Hilfssheriff von den Bürgern gewählt werden kann, darf unser Volk nicht einmal ihre Ministerpräsidenten direkt bestimmen.


Wer ins Kabinett darf, entscheidet die Parteispitze

Kann sich nach der Wahl Kanzlerin oder Kanzler, wie die Regierungschefs anderer Länder, die besten Fachleute ins Kabinett holen? Nein, wer da Platz nehmen darf, entscheidet die Parteispitze des jeweiligen Koalitionspartners. Kein Wunder, dass heute ein gelernter Augenarzt an der Spitze des Wirtschaftsministeriums steht, unter „Rot/Grün“ gar ein Jürgen Trittin als Finanzminister droht, während hochkompetente Ökonomen (Professor Kirchhof „aus Heidelberg“ beziehungsweise Professor Lucke von der AfD) von Vertretern des Parteienkartells lächerlich gemacht werden.

 

Nur deutsche Parteien nehmen in Anspruch, mit eigenen „Parteistiftungen“ Versorgungsposten für ausgemusterte Parteisoldaten in Luxusbüropalästen aus Steuergeldern zu finanzieren. Sie unterhalten sogar in aller Welt Büros! Um ihr gemütliches Kartell zu verteidigen, verschwenden sie heute Steuergelder, indem sie die Öffentlichkeit vor den angeblichen Gefahren der neuen Konkurrenz warnen. Kosteten diese als Stiftungen getarnten Propagandaabteilungen deutscher Parteien den Steuerzahler im Jahre 2000 schon knappe 300 Millionen Euro, verfrühstücken sie heute jährlich um die 350 Millionen, Tendenz steigend. Wer bestimmt ihr Budget? Die Parteien! 


Während es in fast allen anderen Demokratien vielfältige Möglichkeiten gibt, die Bürger über wichtige Dinge zu befragen oder gar entscheiden zu lassen (zum Beispiel über den Euro), lassen die deutschen Parteien bestenfalls mal in Stuttgart über einen Bahnhof oder in Dresden über eine Brücke abstimmen.


Seit Jahrzehnen halten die Parteien Artikel 146 unseres Grundgesetzes unter dem Deckel: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Nicht nur Deutschlands Zukunft in Europa, auch die Übermacht der Parteien schreit geradezu nach einer offenen Diskussion über unsere Verfassung und einer nachfolgenden Volksabstimmung. Oder sollen wir die einzige Demokratie in der Welt bleiben, in der der Souverän nicht über seine eigene Verfassung abstimmen durfte?

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