Alexander Gauland, AfD: „Die Bundesregierung hat kein Mandat für irgendeine deutsche Beteiligung an einem amerikanischen Militärschlag“. - Völkerrechtler: Militärschlag gegen Syrien nur mit Uno-Mandat.
„Die Bundesregierung hat kein Mandat für irgendeine deutsche Beteiligung an einem amerikanischen Militärschlag“, so kommentiert Alexander Gauland, stellvertretende Sprecher der Alternative für Deutschland, eine Umfrage des Nachrichtenmagazins Stern, der zufolge zwei Drittel der Bundesbürger einen Angriff auf Syrien ablehnen.
Man solle erst einmal die UN-Beobachter arbeiten lassen und danach das Ergebnis im Weltsicherheitsrat präsentieren. Gerade die Vorgeschichte des zweiten Irakkrieges mache deutlich, dass man sich für eine objektive Beurteilung nicht auf amerikanische oder britische Geheimdienstquellen verlassen könne. Diese haben sich damals als Lug und Trug erwiesen. Daher müsse man höchst misstrauisch sein. „Nur eine unabhängige Aufklärung kann eine Wahrheit ans Licht bringen, die nicht von vornherein durch machtpolitische Überlegungen verzerrt ist,“ so Gauland abschließend.
Völkerrechtler: Militärschlag gegen Syrien nur mit Uno-Mandat
BERLIN. Der Völkerrechtsprofessor Christian Tomuschat von der Berliner Humboldt-Universität hält einen Militärschlag gegen Syrien unter Umgehung des Uno-Sicherheitsrats für rechtswidrig. Ein Militärschlag werde offenbar in den USA mit der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2005 proklamierten „Schutzverantwortung“ (Responsibility to protect - R2P) gerechtfertigt. „Aber die Resolution sagt sehr klar, dass es im Falle der Missachtung dieser Verantwortung allein dem Sicherheitsrat obliegt, notwendige militärische Maßnahmen anzuordnen“, sagte Tomuschat Handelsblatt Online.
Das könne zwar nicht heißen, „dass es selbst im Extremfalle wie etwa dem planmäßigen Mord an einer Minderheitsgruppe jedem Staat untersagt wäre, allein handelnd zum Schutze der bedrohten Menschen einzugreifen“, fügte der Wissenschaftler hinzu. „Aber eine „Bestra! fung“ oder die Erteilung eines „Denkzettels“ sind in keinem Falle durch Berufung auf die Rechtsfigur der „humanitären Intervention“ gedeckt.“



