Windreich muss Insolvenz beantragen. Das zuständige Amtsgericht hat das Verfahren aber zunächst nicht eröffnet, weil Windreich-Eigner Balz offenbar glaubhaft machte, dass die Zahlungsschwierigkeiten vorübergehender Natur seien.
Willi Balz, Gründer und Geschäftsführer der Windreich GmbH, hat beim Amtsgericht Esslingen Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt. Das bestätigte das Amtsgericht Esslingen auf Anfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Dienstagsausgabe). Balz habe nach dem neuen Insolvenzrecht die Eigenverwaltung beantragt und zumindest vorläufig auch bewilligt bekommen, berichtet die Zeitung. Als Sachwalter sei der Stuttgarter Anwalt Holger Blümle berufen worden.
Mit seinem Eigenantrag versucht Balz, sein Unternehmen noch in Eigenregie sanieren zu können. Das wäre schwieriger gewesen, wenn er nicht selbst seine Zahlungsunfähigkeit eingeräumt hätte, sondern durch den Insolvenzantrag eines Geschäftspartners in die Situation gezwungen worden wäre, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Einen solchen Insolvenzantrag durch einen Gläubiger mit Millionen-Forderungen gab es nach Informationen der F.A.Z. schon vor mindestens zehn Tagen. Das zuständige Amtsgericht Esslingen hat das Verfahren aber zunächst nicht eröffnet, weil Windreich-Eigner Balz offenbar glaubhaft machte, dass die Zahlungsschwierigkeiten vorübergehender Natur seien.



