Rund 70 Prozent aller Hypotheken, die in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden, weisen fehlerhafte Widerrufsklauseln auf und sind daher angreifbar. - Wer seinen Kredit bereits selbst umgestellt hat, kann möglicherweise auch im Nachhinein die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen.



