Der EURO ist weder gesetzliches Zahlungsmittel noch Währung, sondern nur noch „öffentliches Zahlungsmittel“, das keinem Annahmezwang unterliegt! - Der EURO ist in der „BRD“ und in Berlin nach den immer noch geltenden SHAEF-Gesetzen der alliierten Siegermächte rechtswidrig und gesetzwidrig.
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